Sitzung: 26.09.2022 Bau- und Umweltausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0
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Liegt gem. § 30
Abs. 1 BauGB im Geltungsbereich des BPlans „Gewerbegebiet Schlossfeld, 1.
Änderung“
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Hält die
Festsetzungen ein
Das Bauvorhaben liegt gem. § 30 Abs. 1 im
Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Schlossfeld,
1. Änderung“ und hält die Festsetzungen ein.
Es handelt sich hier um einen Tekturantrag.
Vorgesehen ist eine Nutzungsänderung für einzelne Teilbereiche. Zum einen
handelt es sich um den Einbau eines Pilot-Centers bzw. Lkw-Testzentrums in
einen früheren Lagerbereich im Erdgeschoss, zum anderen wird ein Teilbereich
von 59 m² vom bestehenden Labor im Obergeschoss als Testraum ausgewiesen.
Darüber hinaus soll ein Außenlager mit Maßen von 8,0 m x 30,51 m als Lager für
Gasflaschen genutzt werden. Das Außenlager überschreitet mit der Ecke die
Baubeschränkungszone an die BAB 3, wofür die Zustimmung der
Landesstraßenbauverwaltung erforderlich ist.
Nachdem die Festsetzungen des Bebauungsplanes
eingehalten sind und die Überschreitung der Baubeschränkungszone nicht in der
Zuständigkeit der Stadt Marktheidenfeld liegt, wird von Seiten der Verwaltung
empfohlen dem Bauvorhaben zuzustimmen.
Stadtrat Helmut Adam merkt an, dass das Bauvorhaben
nach außen nicht in Erscheinung tritt und er daher diesem so zustimmen kann.
Stadtrat Martin Harth fragt nach, ob der Immissionsschutz vom Landratsamt
geprüft wird. Dies bestätigt Herr Burk.
Beschlussvorschlag:
Dem Bauvorhaben
wird zugestimmt.