Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0

·         Liegt gem. § 30 Abs. 1 BauGB im Geltungsbereich des BPlans „Gewerbegebiet Schlossfeld, 1. Änderung“

·         Hält die Festsetzungen ein

 

Das Bauvorhaben liegt gem. § 30 Abs. 1 im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Schlossfeld, 1. Änderung“ und hält die Festsetzungen ein.

 

Es handelt sich hier um einen Tekturantrag. Vorgesehen ist eine Nutzungsänderung für einzelne Teilbereiche. Zum einen handelt es sich um den Einbau eines Pilot-Centers bzw. Lkw-Testzentrums in einen früheren Lagerbereich im Erdgeschoss, zum anderen wird ein Teilbereich von 59 m² vom bestehenden Labor im Obergeschoss als Testraum ausgewiesen. Darüber hinaus soll ein Außenlager mit Maßen von 8,0 m x 30,51 m als Lager für Gasflaschen genutzt werden. Das Außenlager überschreitet mit der Ecke die Baubeschränkungszone an die BAB 3, wofür die Zustimmung der Landesstraßenbauverwaltung erforderlich ist.

 

Nachdem die Festsetzungen des Bebauungsplanes eingehalten sind und die Überschreitung der Baubeschränkungszone nicht in der Zuständigkeit der Stadt Marktheidenfeld liegt, wird von Seiten der Verwaltung empfohlen dem Bauvorhaben zuzustimmen.

 

Stadtrat Helmut Adam merkt an, dass das Bauvorhaben nach außen nicht in Erscheinung tritt und er daher diesem so zustimmen kann. Stadtrat Martin Harth fragt nach, ob der Immissionsschutz vom Landratsamt geprüft wird. Dies bestätigt Herr Burk.


Beschlussvorschlag:

 

Dem Bauvorhaben wird zugestimmt.