Bekanntmachung des im Genehmigungsfreistellungsverfahren behandelten Bauvorhabens:

 

·         Liegt gem. § 30 Abs. 1 BauGB im Geltungsbereich des BPlans „GE Nordring“

·         Hält die Festsetzungen ein

·         Stellplatzsatzung eingehalten

 

Das Bauvorhaben wurde bereits in der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 26.07.2022 behandelt:

 

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans „Gewerbegebiet Nordring“ und hält die Festsetzungen ein. Nachdem es sich jedoch um einen Sonderbau handelt, kann der Bauantrag nicht im Freistellungsverfahren gestellt werden. Es ist eine Behandlung im vereinfachten Genehmigungsverfahren erforderlich.

 

Vorgesehen ist der Anbau eines eingeschossigen Lagercontainers mit einer Größe von 6,00 m auf 10 m, welcher als Lagerraum für die Tierseuchenbekämpfung genutzt werden soll. Der Anbau soll an die bestehende Lagerhalle bzw. Garage angebaut werden.

 

Das Landratsamt hat im Nachgang festgestellt, dass im Bauantrag versehentlich das Kreuz für einen „Sonderbau“ gesetzt wurde und reicht den Antrag nun erneut im Freistellungsverfahren ein.