Bekanntmachung des verwaltungsintern behandelten Bauvorhabens:

 

·         Liegt gem. § 34 BauGB innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile

·         Fügt sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein

·         Erschließung ist gesichert


Keine Einwände.

 

Der Bauantrag wurde verwaltungsintern behandelt und das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

 

Das Bauvorhaben liegt gem. § 34 BauGB in den im Zusammenhang bebauten Ortsteilen, die Erschließung ist gesichert.

 

Vorgesehen ist ein Anbau von 2,82 m x 4,89 m in südöstlicher Richtung im hinteren Grundstücksbereich an das bestehende Wohnhaus. Im Erdgeschoss ist ein Esszimmer geplant, auf dem Anbau ist in Obergeschosshöhe ein Balkon vorgesehen.