Sitzung: 26.09.2022 Bau- und Umweltausschuss
Bekanntmachung des verwaltungsintern behandelten Bauvorhabens:
·
Liegt gem. § 34
BauGB innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile
·
Fügt sich in
die Eigenart der näheren Umgebung ein
·
Erschließung
ist gesichert
Keine Einwände.
Der Bauantrag wurde verwaltungsintern behandelt und das
gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Das Bauvorhaben liegt gem. § 34 BauGB in den im Zusammenhang bebauten Ortsteilen, die Erschließung ist gesichert.
Vorgesehen ist ein Anbau von 2,82 m x 4,89 m in südöstlicher Richtung im hinteren Grundstücksbereich an das bestehende Wohnhaus. Im Erdgeschoss ist ein Esszimmer geplant, auf dem Anbau ist in Obergeschosshöhe ein Balkon vorgesehen.