Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 5

Bekanntmachung des verwaltungsintern behandelten Bauvorhabens:

 

·         Liegt gem. § 34 BauGB innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile

·         Fügt sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein

·         Erschließung ist gesichert


Keine Einwände.

 

Das Bauvorhaben liegt gem. § 34 BauGB in den im Zusammenhang bebauten Ortsteilen, die Erschließung ist gesichert.

 

Der Bauantrag für die Erweiterung des Gebrauchtwagenparkplatzes wurde bereits in der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 23.11.2021 behandelt und abgelehnt.

 

Der Antrag wurde insofern abgeändert, dass die Begrünung des Ausstellungsplatzes verändert und die analog der Stellplatz- und Ablösesatzung erforderlichen 17 Bäume in den Grüninseln in Richtung des Südrings vorgesehen wurden. Die Versiegelung wird nach wie vor beibehalten, was aber aufgrund von möglichen Verunreinigungen durch abgestellte Fahrzeuge zum Schutz des Grundwassers, insbesondere angrenzend an den Erlenbach, durchaus als sinnvoll erachtet wird. Zudem ist für die Errichtung eines sog. Lager- bzw. Abstellplatzes die Satzung über die Begrünung nicht anwendbar.

Die Kläranlage hat keine Bedenken bezüglich der Entwässerung des Grundstücks vorgebracht.

 

Nachdem die gem. Stellplatz- und Ablösesatzung erforderliche Begrünung nun in kompensierter Form vorgesehen ist, wird von Seiten der Verwaltung vorgeschlagen der Planänderung zuzustimmen.

 

Stadtrat Martin Harth sieht keine Verbesserung nach der Umplanung. Der Baumpflanzung und der Versiegelung der Fläche steht er kritisch gegenüber, außerdem ist er der Ansicht, dass bei der Begrünung die Stellplatzsatzung anzuwenden ist. Dieser Meinung schließt sich Stadtrat Joachim Hörnig an und vertritt die Auffassung, dass die neuen Stellplätze zu nah im Gewässerbereich (Erlenbach) seien. Die Fraktion der Grünen können aufgrund der Versiegelung dem Bauvorhaben ebenfalls nicht zustimmen.

 

Die Abstimmung der Fachstellen würde Stadtrat Martin Harth gerne schriftlich einsehen, da eine Befürwortung des Bauvorhabens für ihn nicht nachvollziehbar wäre.

 

Stadtrat Heinz Richter sieht den Gebrauchtwagenplatz weder als Stellplatz noch als Parkplatz für Kunden. Er stimmt dem Bauvorhaben zu, da die Prüfung des Landratsamtes aus seiner Sicht passt.


Beschlussvorschlag:

 

Der Planänderung zur Erweiterung des Gebrauchtwagenplatzes in der Würzburger Straße 24 wird zugestimmt.