Bekanntmachung des verwaltungsintern behandelten Bauvorhabens:

 

·         Liegt gem. § 34 BauGB innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile

·         Fügt sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein

·         Stellplatzsatzung eingehalten => Zufahrtsbreite 4,73 m

·         Erschließung ist gesichert


Keine Einwände.

 

Der Bauantrag wurde verwaltungsintern behandelt und das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

 

Das Vorhaben liegt gem. § 34 BauGB in den im Zusammenhang bebauten Ortsteilen, die Erschließung ist gesichert.

 

Vorgesehen ist die Errichtung eines Carports, welcher mit Maßen von 9 m x 4,875 m an sich verfahrensfrei wäre. Allerdings ist die nach BayBO zulässige Grenzbebauung zum Nachbarn zusammen mit den bereits bestehenden Nebengebäuden (bestehende Grenzbebauung 5 m) überschritten. Die Erteilung einer entsprechenden Abweichung liegt jedoch in der Zuständigkeit des Landratsamtes. Nachdem der betroffene Nachbar den Bauantrag unterschrieben und sein Einverständnis erklärt hat, wird das Bauvorhaben auch von Seiten der Verwaltung befürwortet.