Sitzung: 26.09.2022 Bau- und Umweltausschuss
Bekanntmachung des verwaltungsintern behandelten Bauvorhabens:
·
Liegt gem. § 34
BauGB innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile
·
Fügt sich in
die Eigenart der näheren Umgebung ein
·
Erschließung
ist gesichert
Keine Einwände.
Der Bauantrag wurde verwaltungsintern behandelt und das
gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Das Vorhaben liegt gem. § 34 BauGB in den im Zusammenhang bebauten Ortsteilen, die Erschließung ist gesichert. Vorgesehen ist eine Terrassenüberdachung mit Drehlamellen mit einer Größe von 4,30 m x 4,40 m im hinteren Grundstücksbereich, entlang der Grenze zum Nachbargrundstück Südring 20.