Bekanntmachung des verwaltungsintern behandelten Bauvorhabens:

 

·         Liegt gem. § 34 BauGB innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile

·         Fügt sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein

·         Stellplatzsatzung eingehalten => 46 Stellplätze erforderlich, 57 im Bestand vorhanden

·         Erschließung ist gesichert


Keine Einwände.

 

Der Bauantrag wurde verwaltungsintern behandelt und das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

 

Gegenstand des Bauantrags ist die Kernsanierung des Schulgebäudes sowie der Zweifachturnhalle mit Freisportanlagen. Die Generalsanierung wird in zwei Bauabschnitten erfolgen. Der erste Bauabschnitt beinhaltet die Zweifachturnhalle, einen Anbau am und die Sanierung des Bauteils B. Im zweiten Bauabschnitt folgt das Hauptgebäude mit Freisportanlage. Im Hauptgebäude ist u. a. auch der Einbau von zwei Aufzugsanlagen für die barrierefreie Erreichbarkeit aller Ebenen und Räumlichkeiten geplant.

 

Zunächst ist jedoch als Übergangsmaßnahme vorgesehen, eine eingeschossige Containeranlage mit insgesamt vier Klassenzimmern auf den Pausenhof zu positionieren. Die weiteren erforderlichen Ausweichräume werden im Bestand eingerichtet. Zudem werden drei zweigeschossige Containeranlagen, bestehend aus insgesamt zehn Klassenzimmern, fünf Fachräumen, Verwaltungsräumen und WC-Anlagen auf dem südlich gelegenen Lehrerparkplatz errichtet.

 

Die Stellplatzsatzung ist mit 57 nachgewiesenen Parkplätzen eingehalten, erforderlich sind lediglich 46.

 

Auf Nachfrage von Stadtrat Martin Harth über nähere Informationen teilt der Vorsitzende mit, dass die Maßnahme in der Stadtratssitzung am 29.10.2022 näher erläutert wird. Eine Umsetzung der Maßnahme erfolgt sukzessive, so der Vorsitzende auf Anfrage von Stadtrat Wolfgang Hörnig.