Bekanntmachung des verwaltungsintern behandelten Bauvorhabens:

 

·         Liegt gem. § 34 BauGB innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile

·         Fügt sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein

·         Erschließung ist gesichert


Keine Einwände.

 

Der Bauantrag wurde verwaltungsintern behandelt und das gemeindliche Einvernehmen sowie die sanierungsrechtliche Genehmigung erteilt.

 

Das Bauvorhaben liegt gem. § 34 BauGB in den im Zusammenhang bebauten Ortsteilen in der Altstadt im Sanierungsgebiet.

Der Bauantrag resultiert aus der Überprüfung der Freischankflächen im Altstadtbereich durch das Ordnungsamt. Freischankflächen über 40 m² unterliegen der Baugenehmigungspflicht, somit ist auch die Außensitzfläche des Anwesens Markplatz 12 mit 110 m² genehmigungspflichtig. Lt. Bauantrag handelt es sich hier um 136 Sitzplätze, verteilt auf vier Reihen à sieben Tische und drei Reihen à zwei Tische.

 

Nachdem es sich gem. Art. 18 BayStrWG bei der Freischankfläche um öffentlichen Grund handelt, welcher im Wege der Sondernutzung nur auf Zeit und stets widerruflich vergeben wird, stellt sich die Stellplatzfrage hier nicht.

 

Stadtrat Martin Harth hält eine ausreichende Durchfahrt für Rettungsfahrzeuge im Bereich des Marktplatzes für fragwürdig. Des Weiteren sieht er eine Bestuhlung des Eiscafés in unmittelbarer Nähe des Fischerbrunnens als ungünstig an. Herr Burk erläutert hierzu, dass die Freischankfläche vom Ordnungsamt überprüft wurde. Ein Rettungsweg von 3,5 Metern ist im Plan eingezeichnet. Der Vorsitzende bestätigt, dass ein ausreichender Rettungsweg auch bei Veranstaltungen gewährleistet ist und empfiehlt bei der anstehenden Umgestaltung des gesamten Marktplatzes den Bereich des Brunnens mit einzubeziehen.