Sitzung: 26.09.2022 Bau- und Umweltausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0
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Liegt gem. § 34
BauGB innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteilen, in der Altstadt
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Gestaltungssatzung
wird nicht eingehalten
=> Abweichungen von §§ 4.2 (Dachneigung) und 4.5 (Dachaufbauten)
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Fügt sich in
die Eigenart der näheren Umgebung ein
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Stellplatzsatzung
eingehalten; Stellplatz für Appartement wird beim Weinhaus Anker nachgewiesen.
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Sanierungsbeirat
wurde beteiligt 01.02.2022 und 11.05.2022
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Stellungnahme
Sanierungsbeauftragte positiv => Abweichungen wird zugestimmt.
Das Bauvorhaben liegt gem. § 34 BauGB in den im
Zusammenhang bebauten Ortsteilen im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet
„Altstadt Marktheidenfeld“ und somit im Geltungsbereich der Gestaltungssatzung,
Teilbereich 1, Altstadt. Das Gebäude ist direkt an das denkmalgeschützte Objekt
Obertorstraße 13 angebaut, ist aber selbst nicht denkmalgeschützt und nach
Auffassung der Sanierungsbeauftragten auch nicht ortsbildprägend.
Vorgesehen ist die Erneuerung des gesamten
Dachgeschosses, in welchem eine Wohnung mit ca. 90 m² sowie ein zum Betrieb des
Weinhauses Anker gehörendes Appartement von ca. 20 m² entstehen sollen. Geplant
ist der Dachausbau in Form eines asymmetrischen Daches mit einer Dachneigung
von 62°, welches an den Außenkanten zu einer steil geneigten Mansarde
ausgebildet wird und dann in ein Flachdach übergeht (sog. Berliner Dach). Das
Dach tritt optisch allerdings als geneigtes Dach mit Gauben in Erscheinung.
Gemäß Gestaltungssatzung wäre zwar lediglich eine
Dachneigung von 40°- 58° zulässig, die Sanierungsbeauftragte stimmt der
Abweichung jedoch zu, da der Eindruck eines geneigten Ziegeldaches erhalten
bleibt. Die Firsthöhe vom vorherigen Satteldach von 11,92 m ändert sich nun auf
12,42 m.
Zudem sind zur Glasergasse hin Flachdachgauben als
Dachaufbauten vorgesehen, welche ebenfalls nicht konform mit der
Gestaltungssatzung sind, sondern nur Sattel-, Walm- bzw. Schleppdachgauben. Die
Sanierungsbeauftragte kommt jedoch auch hier zu dem Ergebnis, dass dies
aufgrund der geringen Höhe des geneigten Daches ortsbildverträglich ist.
Was die Abstände der Gauben untereinander, zu den
Dachrändern bzw. zum Walmgrat angelangt, sind diese insgesamt weitestgehend
eingehalten oder unterschreiten die Vorgaben nur marginal oder in städtebaulich
vertretbarer Weise. Ebenso können die überwiegend kleiner als die
Fassadenfenster ausgebildeten Gaubenfenster städtebaulich so akzeptiert werden.
Diese Auffassung entspricht den
Beschlussempfehlungen des Sanierungsbeirates aus der Sitzung vom 11.05.2022. In
der Sitzung am 01.02.2022 wurden die Dachgauben entlang der Glasergasse noch
nicht befürwortet. Mit dem in der Sitzung am 11.05.2022 überarbeiteten Ergebnis
bestand von Seiten des Beirates dann jedoch Einverständnis.
Darüber hinaus wird im
Stellplatznachweis angeführt, dass das Appartement vom Personal des Weinhauses
Anker bewohnt werden soll und der erforderliche Stellplatz durch den
Stellplatznachweis des Hotelbetriebs erfüllt und nachgewiesen ist. Eine
Abweichung ist aus Sicht der Verwaltung hier nicht erforderlich, nachdem der
Stellplatz am Anwesen „Weinhaus Anker“ nachgewiesen werden kann und dieser auch
entfernungsmäßig zulässigerweise an anderer Stelle nachgewiesen werden darf.
Hierfür ist lediglich evtl. eine Dienstbarkeit zu Gunsten des Freistaates
Bayern einzutragen.
Stadtrat Martin Harth ist
verwundert über die Einschätzung der Sanierungsbeauftragten, dass das
Bauvorhaben nicht ortsbildprägend sei. Seiner Auffassung nach ist das
Bauvorhaben von der alten Mainbrücke Richtung Altstadt blickend
ortsbildprägend, dennoch stimmt er dem Bauvorhaben zu.
Beschlussvorschlag:
In Anlehnung an die Empfehlung des Sanierungsbeirates und
die Stellungnahme der Sanierungsbeauftragten wird dem Bauvorhaben
einschließlich der Abweichungen von der Gestaltungssatzung im Hinblick auf die
Dachform und Dachneigung sowie die Dachaufbauten (Flachdachgauben) zugestimmt.
Darüber hinaus wird die sanierungsrechtliche Genehmigung
erteilt.