Bekanntmachung des verwaltungsintern behandelten Bauvorhabens:

 

·         Liegt gem. § 34 BauGB innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile

·         Fügt sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein

·         Erschließung ist gesichert


Keine Einwände.

 

Der Bauantrag wurde verwaltungsintern behandelt und das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

 

Das Bauvorhaben liegt gem. § 34 BauGB in den im Zusammenhang bebauten Ortsteilen.

 

Vorgesehen ist die Errichtung eines Balkons im 1. Obergeschoss am bestehenden Gebäude Kreuzbergstraße 5.