Sitzung: 26.09.2022 Bau- und Umweltausschuss
Bekanntmachung des verwaltungsintern behandelten Bauvorhabens:
·
Liegt gem. § 34
BauGB innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile
·
Fügt sich in
die Eigenart der näheren Umgebung ein
·
Erschließung
ist gesichert
Keine Einwände.
Der Bauantrag wurde verwaltungsintern behandelt und das
gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Das Bauvorhaben liegt gem. § 34 BauGB in den im Zusammenhang bebauten Ortsteilen.
Vorgesehen ist die Errichtung eines Balkons im 1. Obergeschoss am bestehenden Gebäude Kreuzbergstraße 5.