Bekanntmachung des verwaltungsintern behandelten Bauvorhabens:

 

·         Liegt gem. § 34 BauGB innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile

·         Fügt sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein

·         Stellplatzsatzung eingehalten

·         Erschließung ist gesichert


Keine Einwände.

 

Der Bauantrag wurde verwaltungsintern behandelt und das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

 

Das Bauvorhaben liegt gem. § 34 in den im Zusammenhang bebauten Ortsteilen, die Erschließung ist gesichert.

 

Der Bauantrag beinhaltet die Umwandlung von den Krankenhausstationen im 1. und 2. Obergeschoss in eine Notunterkunft für Flüchtlinge aus dem Kriegsgebiet der Ukraine. Es entstehen 28 Unterkunftsbereiche je Stockwerk für jeweils 4 – 8 Personen.

 

Stadtrat Martin Harth kann das baurechtlich nachvollziehen aufgrund der Erweiterung der Kapazität. Herr Burk teilt mit, dass die Nutzungsänderung bereits erfolgt ist.