Sitzung: 26.09.2022 Bau- und Umweltausschuss
Bekanntmachung des verwaltungsintern behandelten Bauvorhabens:
·
Liegt gem. § 34
BauGB innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile
·
Fügt sich in
die Eigenart der näheren Umgebung ein
·
Stellplatzsatzung
eingehalten => 3 Stellplätze erforderlich
·
Erschließung
ist gesichert
Keine Einwände.
Der Bauantrag wurde verwaltungsintern behandelt und das
gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Das Bauvorhaben liegt gem. § 34 BauGB in den im Zusammenhang bebauten Ortsteilen, die Erschließung ist gesichert.
Vorgesehen ist die Errichtung eines zweigeschossigen Wohnhauses, wobei im Untergeschoss eine zusätzliche Wohnung mit 49,91 m² entstehen soll. Hierfür sind insgesamt drei Stellplätze erforderlich, es werden zwei in der Doppelgarage und ein Stellplatz vor der Garage nachgewiesen.