Bekanntmachung des verwaltungsintern behandelten Bauvorhabens:

 

·         Liegt gem. § 34 BauGB innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile

·         Fügt sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein

·         Stellplatzsatzung eingehalten => 3 Stellplätze erforderlich        

·         Erschließung ist gesichert


Keine Einwände.

 

Der Bauantrag wurde verwaltungsintern behandelt und das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

 

Das Bauvorhaben liegt gem. § 34 BauGB in den im Zusammenhang bebauten Ortsteilen, die Erschließung ist gesichert.

 

Vorgesehen ist die Errichtung eines zweigeschossigen Wohnhauses, wobei im Untergeschoss eine zusätzliche Wohnung mit 49,91 m² entstehen soll. Hierfür sind insgesamt drei Stellplätze erforderlich, es werden zwei in der Doppelgarage und ein Stellplatz vor der Garage nachgewiesen.