Bekanntmachung des verwaltungsintern behandelten Bauvorhabens:

 

·         Liegt gem. § 34 BauGB innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile

·         Fügt sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein

·         Stellplatzsatzung eingehalten                  

·         Erschließung ist gesichert


Keine Einwände.

 

Der Bauantrag wurde verwaltungsintern behandelt und das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

 

Die entsprechende Bauvoranfrage wurde bereits in der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 14.09.2021 behandelt und befürwortet.

 

Das Bauvorhaben liegt gem. § 34 BauGB in den im Zusammenhang bebauten Ortsteilen und fügt sich in die Umgebungsbebauung ein. Auch die Erschließung ist gesichert.

 

Die Bauherren beabsichtigen die ehemalige Bäckerei und Metzgerei in Wohnraum umzuwandeln. Die ehemalige Bäckerei wurde mit Ausnahme des hier betroffenen Gebäudeteils schon in Wohnungen umgebaut. Die für die künftige Wohnnutzung erforderlichen zwei Stellplätze sind auf dem Baugrundstück nachgewiesen.

 

Von Seiten der Verwaltung steht in Anlehnung an die Bauvoranfrage einer Nutzungsänderung von gewerblicher Nutzung in Wohnnutzung nichts entgegen.

 

Herr Burk teilt auf Anmerkung von Martin Harth mit, dass die Einhaltung der Stellplatzsatzung vom Landratsamt überprüft wird.