Bekanntmachung des verwaltungsintern behandelten Bauvorhabens:

 

·         Liegt gem. § 34 BauGB innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile

·         Fügt sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein

·         Stellplatzsatzung eingehalten => 2 Stellplätze in vorh. Carport

·         Erschließung ist gesichert


Keine Einwände.

 

Der Bauantrag wurde verwaltungsintern behandelt und das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

 

Das Bauvorhaben liegt gem. § 34 BauGB in den im Zusammenhang bebauten Ortsteilen, im Stadtteil Michelrieth. Vorgesehen ist ein Anbau an ein bestehendes Wohnhaus mit einer Größe von 4 x 8,24 m über die gesamten Geschosse. Nachdem es sich nach wie vor um ein Einfamilienhaus handelt, sind die im Carport bestehenden beiden Stellplätze ausreichend.