Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 20, Nein: 0

Wie bereits in der Stadtratssitzung vom 27.01.2022 erläutert, wurde beantragt, den Bebauungsplan „Dillberg“ zu überarbeiten, da eine neue Produktionshalle mit vollautomatisierter Verknüpfung von Rohstofflager, Produktion und Logistik errichtet werden soll. Die im rechtskräftigen Bebauungsplan „Dillberg“ vorgegebene überbaubare Grundstücksfläche ist hierfür jedoch nicht ausreichend. Um nun eine entsprechende Nachverdichtung der gewerblichen Grundstücke in diesem Bereich vorzunehmen und um den dort angesiedelten Firmen eine intensivere Bebauung, bessere räumliche Ausnutzung der Grundstücke und Minimierung des Flächenverbrauchs zu ermöglichen, wurden der Antrag und die Änderung des Bebauungsplanes befürwortet.

 

Um dies zu erreichen, wird die Baugrenze im südlichen Bereich auf 5 m festgesetzt und somit eine Vergrößerung der „überbaubaren Grundstücksflächen“ ermöglicht. Dies ist durch den bereits erfolgten Abbau der 20 kV-Freileitung in diesem Bereich möglich.

Darüber hinaus wird eine Erhöhung der bisher zulässigen Traufhöhe von 11 m auf max. 13 m Traufhöhe festgelegt.

 

Um den Grundsatz des flächensparenden Bauens umsetzen zu können, soll eine bessere bauliche Grundstücksausnutzung ermöglicht werden. Dies wird u. a. mittels Erhöhung der zulässigen Traufhöhe erreicht. Bei produktionsbedingten Sonderbauwerken (z. B. Hochregallager, Silos…) sind zudem noch Ausnahmen für die Überschreitung der festgesetzten Traufhöhe/Wandhöhe bis max. 20 m zulässig. Diese sind jedoch zwingend 20 m von der Erschließungsstraße abzurücken.

 

Darüber hinaus soll in Abstimmung mit der unteren Naturschutzbehörde an der Südgrenze des Plangebiets eine flächige, ca. 5 m breite Baumheckenpflanzung mit eingestreuten großkronigen Laubbäumen erfolgen (siehe Pflanzliste mit beispielhaftem Pflanzschema).

 

Die Bebauungsplanänderung wird im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB durchgeführt.

 

Ergänzend führt Bauamtsleiter Trabel aus, dass Traufhöhen-Überschreitungen grundsätzlich zustimmungspflichtig seien.


Beschluss:

 

1.    Der Entwurfsplanung zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Dillberg einschließlich Begründung und Pflanzliste wird in der vorgestellten Form zugestimmt.

 

2.    Die Verwaltung wird beauftragt, die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.