Sitzung: 23.08.2022 Bau- und Umweltausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0
Der Stadtrat der
Stadt Marktheidenfeld hat in seiner Sitzung am 24.10.2019 beschlossen, den
Bebauungsplan „Wohngebiet Märzfeld“ (WA) für den Stadtteil Altfeld im Bereich
nördlich der Römerstraße aufzustellen. Um der steigenden Nachfrage nach Bauland
gerecht zu werden, nicht zuletzt ausgelöst durch die in Altfeld bereits
angesiedelten Firmen und im Vorgriff auf den neuen Gewerbepark, wurden 41
Grundstücke in einer Größenordnung zwischen 500 – 800 m² auf einer Gesamtfläche
von 3,9 ha ausgewiesen.
Der Bebauungsplan
ist am 19.03.2021 in Kraft getreten. Die wasserrechtliche Genehmigung erfolgte
mit Bescheid vom 12.04.2022 und ist am 20.04.2022 bei der Stadt Marktheidenfeld
eingegangen.
Der Geltungsbereich
des Vorentwurfsplanes umfasst die folgenden Flurstücke der Gemarkung Altfeld:
534 Teilfläche (Römerstraße), 622 – Teilfläche (Kirschengraben), 624 –
Teilfläche (Geißenweg), 662/1 – Teilflächen (Regenrückhaltebecken, bestehend),
662/2 -662/18 sowie 668 – Teilfläche (Märzweg).
Die aktuelle
Planung inklusive Kostenschätzung wird im Bauausschuss von dem beauftragten
Planer Herrn Thomas Harth vorgestellt.
Das Wohnbaugebiet
„Märzfeld“ liegt im Norden des Stadtteiles Altfeld am Südosthang des
Geiersberges und schließt direkt an die Bebauung von Römerstraße und Märzweg
an.
Das Baugebiet
„Märzfeld“ umfasst ca. 38.800 m² Fläche, davon sind 25.790 m² Wohnbaufläche. Es
entstehen 41 Baugrundstücke mit Grundstücksgrößen zwischen 500 m² und 800 m²,
7.900 m² entfallen auf Verkehrsflächen und ca. 5.110 m² auf Grünflächen.
Der Baubeginn ist
für Ende Oktober/Anfang November 2022 vorgesehen.
Die
Erschließungsstraßen im Baugebiet sind durchweg 5,00 m breit. Der Ausbau der
Straßen und Parkflächen erfolgt in Asphaltbauweise, die Gehwege werden in rotem
Pflaster ausgeführt. Die Straßen haben jeweils einen einseitigen 2,00 m breiten
Parkstreifen, der durch Baumpflanzungen mit offenen Baumquartieren von 3,00 m
Länge unterbrochen wird. Auf jeder Seite der Straße befindet sich zusätzlich
ein Gehweg mit 1,50 m bzw. 1,20 m Breite. Um das Parken auf den Gehwegen zu
vermeiden, werden die Gehwege durch Bordsteine abgegrenzt. Der Verbindungsweg
(Fußweg) im Baugebiet hat eine Breite von 3,00 m.
Die vier
Stichstraßen haben eine Breite von 5,00 m und sind ohne Parkstreifen und
Gehwege geplant. Die Wendehammer an den Stichstraßen haben eine Breite von 9,00
m. An der westlichen Zufahrt befindet sich ein Containerplatz, der durch den
Ausbau der Straße verlegt werden muss.
Das Baugebiet
entwässert im Trennsystem. Die Grundstücke erhalten jeweils einen separaten
Hausanschlussschacht für Oberflächen- und Schmutzwasser.
Das Grundstück in
westlicher Richtung gegenüber dem Regenrückhaltebecken muss aufgrund seiner
Höhenlage im Mischsystem entwässert werden. Diese Ausführung ist im
Wasserrechtsverfahren bereits beschrieben.
Das
Oberflächenwasser wird über einen Lamellenklärer in das Regenrückhaltebecken
mit einem Volumen von 600 m³ eingeleitet und gedrosselt (20 l/s) in den
Kirschgraben abgegeben. Das Schmutzwasser wird in den bestehenden Kanal in der
Michelriether Straße eingeleitet.
Das Baugebiet
erhält Wasserleitungen aus duktilem Grauguss in den Dimensionen DN 80 bzw. DN
100. Die Hausanschlüsse der Grundstücke werden in 1½ Zoll Leitungen ausgeführt.
Die Zuleitungen zum Baugebiet im Märzweg haben die Dimension DN 150 und werden
aufgrund ihres Alters (Baujahr 1962) im Bereich des Kanalneubaues mit erneuert.
Kostenschätzung (Stand: August 2022):
Straßenbau: 2.743.000
€
Kanal Trennsystem 1.197.500
€
Wasserleitung 815.000 €
Regenrückhaltebecken 345.000 €
brutto 5.100.500
€
zzgl. Baunebenkosten 15 % 765.075 €
Summe (brutto) 5.865.575
€
Stadtrat Adam
äußert sich enttäuscht über die Planung und darüber, dass nur ein Entwurf und
keine Alternativen gezeigt werden. Die Erschließungsstraßen mit einer
Ausbaubreite von 9,70 m erscheinen ihm „wie Autobahnen“. Das erhöhe die
Verkaufspreise für die Bauplätze auf knapp unter 200 € pro m². Er sieht eine
Kosteneinsparung durch den Bau schmalerer Straßen. Auch bemängelt er die Dauer
des Verfahrens mit dem Verweis darauf, dass vor zwei Jahren die Baupreise noch
niedriger waren. Herr Trabel erklärt, dass die Ausführung der Straßen bereits im
Bebauungsplan so festgelegt war. Herr Harth gibt an, dass er sich bei der
Planung an die Vorgaben des Bebauungsplanes gehalten habe. Eine Änderung der
Straßenbreiten und Grundstücksgrößen ziehe eine Änderung des
Wasserrechtsverfahrens nach sich. Zweiter Bürgermeister Christian Menig kann
sich eine Verschmälerung der Straßen vorstellen, befürchtet aber auch, dass es
dadurch zu weiteren Verzögerungen kommen könne.
Weiter stören Herrn
Adam die 4 cm hoch abgesetzten Bordsteine. Auch Martin Harth spricht sich für
einen niveaugleichen Ausbau der Straßen aus.
Stadtrat Joachim
Hörnig möchte Auskunft über die vorgesehene Bepflanzung und gibt zu bedenken,
dass die auf den angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen ausgebrachten
Spritzmittel die Pflanzungen schädigen könnten. Der Planer Thomas Harth gibt
an, dass die Bepflanzung mit dem Gärtnermeister der Stadt Marktheidenfeld
abgesprochen werde und dass um das Baugebiet ein Graben zur Ableitung der
Oberflächenwässer geplant sei.
Stadtrat Adam
zweifelt an einem Baubeginn im Oktober 2022. Die Firmen seien ausgebucht.
Thomas Harth gibt an, dass die Erschließung sich über ein Jahr hinziehen werde
und dass die Baufirmen sich bereits jetzt mit Aufträgen eindecken. Die Ausschreibung sei grob fertig gestellt.
Er rechne mit der Vergabe im Oktober und dem Baubeginn im November.
Beschluss:
Die Durchführung
der Erschließung des WA Märzfeld mit niveaugleichem Ausbau zwischen
Parkstreifen und Gehweg wird beschlossen.