Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0

Der Stadtrat der Stadt Marktheidenfeld hat in seiner Sitzung am 24.10.2019 beschlossen, den Bebauungsplan „Wohngebiet Märzfeld“ (WA) für den Stadtteil Altfeld im Bereich nördlich der Römerstraße aufzustellen. Um der steigenden Nachfrage nach Bauland gerecht zu werden, nicht zuletzt ausgelöst durch die in Altfeld bereits angesiedelten Firmen und im Vorgriff auf den neuen Gewerbepark, wurden 41 Grundstücke in einer Größenordnung zwischen 500 – 800 m² auf einer Gesamtfläche von 3,9 ha ausgewiesen.

Der Bebauungsplan ist am 19.03.2021 in Kraft getreten. Die wasserrechtliche Genehmigung erfolgte mit Bescheid vom 12.04.2022 und ist am 20.04.2022 bei der Stadt Marktheidenfeld eingegangen.

 

Der Geltungsbereich des Vorentwurfsplanes umfasst die folgenden Flurstücke der Gemarkung Altfeld: 534 Teilfläche (Römerstraße), 622 – Teilfläche (Kirschengraben), 624 – Teilfläche (Geißenweg), 662/1 – Teilflächen (Regenrückhaltebecken, bestehend), 662/2 -662/18 sowie 668 – Teilfläche (Märzweg).

 

Die aktuelle Planung inklusive Kostenschätzung wird im Bauausschuss von dem beauftragten Planer Herrn Thomas Harth vorgestellt.

 

Das Wohnbaugebiet „Märzfeld“ liegt im Norden des Stadtteiles Altfeld am Südosthang des Geiersberges und schließt direkt an die Bebauung von Römerstraße und Märzweg an.

 

Das Baugebiet „Märzfeld“ umfasst ca. 38.800 m² Fläche, davon sind 25.790 m² Wohnbaufläche. Es entstehen 41 Baugrundstücke mit Grundstücksgrößen zwischen 500 m² und 800 m², 7.900 m² entfallen auf Verkehrsflächen und ca. 5.110 m² auf Grünflächen.

 

Der Baubeginn ist für Ende Oktober/Anfang November 2022 vorgesehen.

 

Die Erschließungsstraßen im Baugebiet sind durchweg 5,00 m breit. Der Ausbau der Straßen und Parkflächen erfolgt in Asphaltbauweise, die Gehwege werden in rotem Pflaster ausgeführt. Die Straßen haben jeweils einen einseitigen 2,00 m breiten Parkstreifen, der durch Baumpflanzungen mit offenen Baumquartieren von 3,00 m Länge unterbrochen wird. Auf jeder Seite der Straße befindet sich zusätzlich ein Gehweg mit 1,50 m bzw. 1,20 m Breite. Um das Parken auf den Gehwegen zu vermeiden, werden die Gehwege durch Bordsteine abgegrenzt. Der Verbindungsweg (Fußweg) im Baugebiet hat eine Breite von 3,00 m.

 

Die vier Stichstraßen haben eine Breite von 5,00 m und sind ohne Parkstreifen und Gehwege geplant. Die Wendehammer an den Stichstraßen haben eine Breite von 9,00 m. An der westlichen Zufahrt befindet sich ein Containerplatz, der durch den Ausbau der Straße verlegt werden muss.

 

Das Baugebiet entwässert im Trennsystem. Die Grundstücke erhalten jeweils einen separaten Hausanschlussschacht für Oberflächen- und Schmutzwasser.

Das Grundstück in westlicher Richtung gegenüber dem Regenrückhaltebecken muss aufgrund seiner Höhenlage im Mischsystem entwässert werden. Diese Ausführung ist im Wasserrechtsverfahren bereits beschrieben.

Das Oberflächenwasser wird über einen Lamellenklärer in das Regenrückhaltebecken mit einem Volumen von 600 m³ eingeleitet und gedrosselt (20 l/s) in den Kirschgraben abgegeben. Das Schmutzwasser wird in den bestehenden Kanal in der Michelriether Straße eingeleitet.

 

Das Baugebiet erhält Wasserleitungen aus duktilem Grauguss in den Dimensionen DN 80 bzw. DN 100. Die Hausanschlüsse der Grundstücke werden in 1½ Zoll Leitungen ausgeführt. Die Zuleitungen zum Baugebiet im Märzweg haben die Dimension DN 150 und werden aufgrund ihres Alters (Baujahr 1962) im Bereich des Kanalneubaues mit erneuert.

 

Kostenschätzung (Stand: August 2022):

 

Straßenbau:                                        2.743.000 €

Kanal Trennsystem                            1.197.500 €

Wasserleitung                                        815.000 €

Regenrückhaltebecken                         345.000 €

 


brutto                                                   5.100.500 €

zzgl. Baunebenkosten 15 %                  765.075 €

 


Summe (brutto)                                   5.865.575 €

 

Stadtrat Adam äußert sich enttäuscht über die Planung und darüber, dass nur ein Entwurf und keine Alternativen gezeigt werden. Die Erschließungsstraßen mit einer Ausbaubreite von 9,70 m erscheinen ihm „wie Autobahnen“. Das erhöhe die Verkaufspreise für die Bauplätze auf knapp unter 200 € pro m². Er sieht eine Kosteneinsparung durch den Bau schmalerer Straßen. Auch bemängelt er die Dauer des Verfahrens mit dem Verweis darauf, dass vor zwei Jahren die Baupreise noch niedriger waren. Herr Trabel erklärt, dass die Ausführung der Straßen bereits im Bebauungsplan so festgelegt war. Herr Harth gibt an, dass er sich bei der Planung an die Vorgaben des Bebauungsplanes gehalten habe. Eine Änderung der Straßenbreiten und Grundstücksgrößen ziehe eine Änderung des Wasserrechtsverfahrens nach sich. Zweiter Bürgermeister Christian Menig kann sich eine Verschmälerung der Straßen vorstellen, befürchtet aber auch, dass es dadurch zu weiteren Verzögerungen kommen könne.

 

Weiter stören Herrn Adam die 4 cm hoch abgesetzten Bordsteine. Auch Martin Harth spricht sich für einen niveaugleichen Ausbau der Straßen aus.

 

Stadtrat Joachim Hörnig möchte Auskunft über die vorgesehene Bepflanzung und gibt zu bedenken, dass die auf den angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen ausgebrachten Spritzmittel die Pflanzungen schädigen könnten. Der Planer Thomas Harth gibt an, dass die Bepflanzung mit dem Gärtnermeister der Stadt Marktheidenfeld abgesprochen werde und dass um das Baugebiet ein Graben zur Ableitung der Oberflächenwässer geplant sei.

 

Stadtrat Adam zweifelt an einem Baubeginn im Oktober 2022. Die Firmen seien ausgebucht. Thomas Harth gibt an, dass die Erschließung sich über ein Jahr hinziehen werde und dass die Baufirmen sich bereits jetzt mit Aufträgen eindecken.  Die Ausschreibung sei grob fertig gestellt. Er rechne mit der Vergabe im Oktober und dem Baubeginn im November.


Beschluss:

 

Die Durchführung der Erschließung des WA Märzfeld mit niveaugleichem Ausbau zwischen Parkstreifen und Gehweg wird beschlossen.