Das Benutzungsentgelt in § 3 Satz 4 der o.g. Benutzungs- und Gebührensatzung soll ab dem 01.01.2023 erhöht werden.
Bisher gilt folgende Regelung:
„Für die Benutzung des Wohnmobilstellplatzes wird eine fahrzeugbezogene Gebühr erhoben, welche je Fahrzeug und je Nacht 5 (fünf) € beträgt.“
Die Verwaltung schlägt vor, die Gebühr auf 10 € (zehn) je Fahrzeug und je Nacht zu erhöhen.
Beschluss:
Die 1.
Änderungssatzung der Benutzungs- und Gebührensatzung für den
Wohnmobilstellplatz Martinswiese (Anlage 1 zum Protokoll) wird beschlossen.
Die Verwaltung wird
beauftragt, die 1. Änderungssatzung der Benutzungs- und Gebührensatzung für den
Wohnmobilstellplatz Martinswiese auszufertigen und bekannt zu machen.