Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0

Das Benutzungsentgelt in § 3 Satz 4 der o.g. Benutzungs- und Gebührensatzung soll ab dem 01.01.2023 erhöht werden.

 

Bisher gilt folgende Regelung:

 

„Für die Benutzung des Wohnmobilstellplatzes wird eine fahrzeugbezogene Gebühr erhoben, welche je Fahrzeug und je Nacht 5 (fünf) € beträgt.“

 

Die Verwaltung schlägt vor, die Gebühr auf 10 € (zehn) je Fahrzeug und je Nacht zu erhöhen.


Beschluss:

 

Die 1. Änderungssatzung der Benutzungs- und Gebührensatzung für den Wohnmobilstellplatz Martinswiese (Anlage 1 zum Protokoll) wird beschlossen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die 1. Änderungssatzung der Benutzungs- und Gebührensatzung für den Wohnmobilstellplatz Martinswiese auszufertigen und bekannt zu machen.