Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 5

(Bei Behandlung des Tagesordnungspunktes sind Wolfgang Filippi/Dreßler Bauträger GmbH, Alexander Pfeuffer/Orf+Vizl Ingenieure, Frau Hahn/Arbeiterwohlfahrt (AWo), Claudia Roschlau/Baur-Consult, Lars Krakat/KRE Group sowie weitere mit der Projektentwicklung befasste Personen anwesend.)

 

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 16.12.2021 einen Aufstellungsbeschluss für die Überplanung des Udo-Lermann-Areals gefasst. Die bestehenden Gebäude sollen abgebrochen und die Fläche einer neuen baulichen Entwicklung zugeführt werden. Entstehen soll hier ein Sondergebiet für Handel mit einem Vollsortimenter und einem Drogeriemarkt, ebenso wie für betreutes Wohnen sowie stationäre Pflege. Das Bauleitplanverfahren soll im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB durchgeführt werden.

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes wurde im Aufstellungsbeschluss wie folgt festgelegt:

Fl.-Nrn. 7798, 7795, 7801, 7800 (teilweise), 7799 (teilweise), 7799/1 (teilweise), 7798/2, 1110, 1100, 1100/1, 7542/6 (teilweise) – jeweils Gemarkung Marktheidenfeld – und wird wie folgt begrenzt:

·         im Norden durch die Baumhofstraße sowie die bebauten Grundstücke Fl.-Nr. 7794, 7793, 7792 und 7792/1;

·         im Osten durch die Echterstraße (Fl.-Nr. 7611/1);

·         im Süden durch die Ludwigstraße;

·         im Westen durch die Luitpoldstraße (Fl.-Nr. 7542), die bebauten Grundstücke Fl.-Nrn. 7798/1 und 7799 sowie den nicht überplanten Teil der Verkehrsflächen Fl.-Nrn. 7799/1 und 7800.

 

Darüber hinaus soll nun auch der betroffene Teilbereich der Ludwigstraße (Teilfläche aus Fl.-Nr. 7770, Gemarkung Marktheidenfeld) mit in den Geltungsbereich integriert werden.

 

Zwischenzeitlich wurden durch die KRE-Group und Baurconsult Abstimmungsgespräche mit dem Landratsamt Main-Spessart mit den einzelnen Fachbereichen Städtebau, Immissionsschutz und Naturschutz sowie der Stadt Marktheidenfeld geführt, die Stellungnahmen hierzu lauten zusammenfassend wie folgt:

 

Landratsamt Main-Spessart:

·         Beurteilung der beiden Planbereiche Nord- und Südgrundstück kann nur im Zusammenhang erfolgen. Aus diesem Grund sind die Planungen zusammenzuführen. Ein Modell wird hier zur Beurteilung der städtebaulichen Gesamtsituation als unabdingbar angesehen.

·         Der Höhenverlauf der Randbebauung ist zwingend zu berücksichtigen. Zudem ist der Schattenverlauf zu simulieren.

·         Im Hinblick auf die Auftreppung zur Luitpoldstraße hin wäre eine Schließung entlang der Straße wünschenswert.

·         Die Höhenentwicklung beider Entwürfe (sowohl Nord- als auch Südgrundstück) wird kritisch gesehen, nicht zuletzt da sich am Südgrundstück eine zweigeschossige Bebauung mit steilem Satteldach anschließt. Im Bereich der AWO-Wohnungen am Nordgrundstück entlang der Echterstraße findet sich ebenfalls eine zweigeschossige Bebauung.

·         Am Nordgrundstück, entlang der Luitpoldstraße, kann die bestehende Udo-Lermann-Bebauung als städtebaulicher Fremdkörper bewertet werden. Diese könnte mit einer neuen Planung und möglichen Reduzierung der Geschosshöhe insbesondere zur Harmonisierung des Stadtkerns entlang der Luitpoldstraße korrigiert werden.

 

Stadt Marktheidenfeld:

·         Das bestehende Udo-Lermann-Gebäude entlang der Luitpoldstraße fügt sich aus städtebaulicher Sicht nicht in die umgebende Bebauung ein, sondern wirkt als Fremdkörper. Dieser städtebauliche Missstand sollte im Rahmen der Bauleitplanung behoben werden. Die Gebäudehöhen entlang der Luitpoldstraße sind an die Höhen der angrenzenden Bauten (Sparkasse und Rathaus) anzupassen.

·         Der Gebäudekomplex sollte sich zum Altstadtbereich öffnen. Das bisherige Planungskonzept orientiert sich optisch mit der Gebäuderückseite zur Altstadt hin. Die Positionierung der angedachten Laubengänge unterstreicht diesen Eindruck.

·         Die Gebäudehöhe entlang der Echterstraße sollte optisch drei wahrnehmbare Geschosse nicht überschreiten. Dies bedeutet eine Festlegung auf drei zulässige Vollgeschosse plus Dach (Staffelgeschoss) in diesem Bereich.

·         Die Verkehrssituation, insbesondere der Zu- und Abfahrtsstraße sowie die Straßenraumgestaltung der Ludwigstraße soll im Rahmen der Bauleitplanung mitbetrachtet werden => Einbeziehung der Ludwigstraße (Teilbereich) in den Geltungsbereich des Bebauungsplanes.

·         Die Errichtung einer PV-Anlage sollte im Bebauungsplan zwingend vorgeschrieben werden.

·         Auf eine ansprechende klimaangepasste Eingrünung ist zu achten.

·         Eine Gesamtbetrachtung der vorgestellten Planungen (Nord- und Südgrundstück) unter Bezugnahme der vorhandenen Umgebungsbebauung wird als notwendig erachtet.

·         Die Vorlage eines Gebäudemodells ist zur Beurteilung der städtebaulichen Gesamtsituation ebenfalls notwendig.

 

Derzeit wird verfahrenstechnisch die sog. Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls im Rahmen der UVP-Pflicht von Projekten durchgeführt.

 

Das Vorhaben wird durch die KRE-Group als Vorhabenträger vorgestellt. Die Herren Filippi und Pfeuffer erläutern anhand einer Präsentation den aktuellen Planungsstand des Projekts. Frau Hahn gibt einen Überblick über die Konzeption der Arbeiterwohlfahrt (AWo) für die angedachte soziale Einrichtung auf dem Gelände.

 

Verschiedene Gremiumsmitglieder nehmen zur vorgelegten Projektplanung Stellung. Die Fragen der Stadträte werden durch die anwesenden Projektbeteiligten beantwortet. Verschiedene Aspekte werden teilweise mehrfach erörtert und diskutiert. Claudia Roschlau erläutert Details zum Bebauungsplan. Aufgrund der Stellungnahme des Landratsamts vom 26.07.2022 muss vom beschleunigten ins Regelverfahren gewechselt werden.

 

Mit Hinweis auf die Diskussion und die Erläuterungen der Projektbeteiligten wird um eine Sitzungsunterbrechung zur fraktionsinternen Erörterung gebeten.

Die Sitzung wird ab 21:15 Uhr unterbrochen.

 

Während der Sitzungspause wird der Beschlussvorschlag durch den Bürgermeister und den Geschäftsleitenden Beamten entsprechend der Wortmeldungen der Stadträte modifiziert und der überarbeitete Beschlussvorschlag zur Information aller Anwesenden auf der Leinwand dargestellt.

 

Das Gremium tritt um 21:55 Uhr zur weiteren Beratung des Tagesordnungspunktes zusammen. Mit dem modifizierten Beschlussvorschlag besteht konkludent Einverständnis. Erster Bürgermeister Stamm verliest den modifizierten Beschlussvorschlag und bittet um Abstimmung.


Beschluss:

 

1.    Der vorgestellten Konzeptplanung hinsichtlich Art und Maß der baulichen Nutzung für die Überplanung des Udo-Lermann-Areals wird zugestimmt als Grundlage für die Erstellung des Bebauungsplan-Vorentwurfs.

 

2.    Es wird vom beschleunigten Verfahren ins Regelverfahren gewechselt.

 

3.    Der entlang des Udo-Lermann-Areals verlaufende Teilbereich der Ludwigstraße (Fl.-Nr. 7770, Gemarkung Marktheidenfeld) wird in den Geltungsbereich des Bebauungsplanes mit einbezogen.

 

4.    Der Aufstellungsbeschluss vom 16.12.2021 wird insofern modifiziert.

 

5.    Die Anregungen des Sanierungsbeirates und der Sanierungsbeauftragten sollen im weiteren Verfahren, soweit realisierbar, berücksichtigt werden.