Bekanntmachung des verwaltungsintern behandelten Bauvorhabens:

 

·         Liegt gem. § 34 BauGB innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile

·         fügt sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein

·         Stellplatzsatzung eingehalten      

·         Stellplatzsatzung

·         Erschließung ist gesichert

 

Der Bauantrag wurde verwaltungsintern behandelt und das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

 

 

Das Bauvorhaben liegt in den im Zusammenhang bebauten Ortsteilen gem. § 34 BauGB und fügt sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Die Erschließung ist über den J.-v.-Eichendorff-Ring gesichert. Vorgesehen ist der Umbau des bestehenden Wohnhauses in einem modernen Baustil mit einem Flach- bzw. Pultdach von 12,4° bzw. 9° Dachneigung, welches aber von der Süd-West- bzw. Nord-Ost-Ansicht aus nicht in Erscheinung tritt. Die bestehende Garage wird abgebrochen und im Westen auf Erdgeschossebene an das Wohnhaus angebaut. Im Untergeschoss wird neben Technik-, Keller- und Hobbyraum noch eine kleine Wohnung eingebaut.

Die drei erforderlichen Stellplätze werden auf dem Baugrundstück nachgewiesen. Die Stellplatzsatzung ist eingehalten.