Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0

·         Liegt gem. § 30 Abs. 1 BauGB im Geltungsbereich des BPlans „GE Nordring“

·         hält die Festsetzungen ein

·         Stellplatzsatzung eingehalten

 

 

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Nordring“ und hält die Festsetzungen ein. Nachdem es sich jedoch um einen Sonderbau handelt, kann der Bauantrag nicht im Freistellungsverfahren gestellt werden. Es ist eine Behandlung im vereinfachten Genehmigungsverfahren erforderlich.

 

Vorgesehen ist der Anbau eines eingeschossigen Lagercontainers mit einer Größe von 6,00 m auf 10 m, welcher als Lagerraum für die Tierseuchenbekämpfung genutzt werden soll. Der Anbau soll an die bestehende Lagerhalle bzw. Garage angebaut werden.


Beschlussvorschlag:

 

Dem Anbau eines Lagercontainers wird zugestimmt.