Bekanntmachung des verwaltungsintern behandelten Bauvorhabens:

 

·         Liegt gem. § 34 BauGB innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile

·         fügt sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein

·         Stellplatzsatzung eingehalten                  

·         Erschließung ist gesichert


Keine Einwände.

 

Der Bauantrag wurde verwaltungsintern behandelt und das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

 

Das Bauvorhaben liegt gem. § 34 BauGB in den im Zusammenhang bebauten Ortsteilen. Die Erschließung ist gesichert.

 

Vorgesehen ist eine Wohnraumerweiterung im Dachgeschoss durch den Einbau von zwei Gauben im Süd-Westen und Nord-Osten mit einer Breite von 6,91 m² und einer Dachneigung von jeweils 10° auf das bestehende Satteldach mit 30° Dachneigung. Darüber hinaus soll ein zusätzlicher Windfang und eine Garage an das bestehende Lager angebaut werden, welche künftig ein gemeinsames Nebengebäude bilden. Das Dach ist in Verlängerung des Wohnhauses geplant, um für erneuerbaren Energien mit PV-Modulen die maximale Ausnutzung zu erlangen. Zudem soll im Nord-Osten noch ein Wintergarten entstehen.

Die erforderlichen zwei Stellplätze für ein Einfamilienhaus werden auf dem Grundstück nachgewiesen.

 

Darüber hinaus ist eine Abweichung von der Bayerischen Bauordnung in Bezug auf die Abstandsflächen erforderlich, dies liegt aber in der Zuständigkeit des Landratsamtes.