Sitzung: 26.07.2022 Bau- und Umweltausschuss
Bekanntmachung des im Genehmigungsfreistellungsverfahren behandelten Bauvorhabens:
·
Liegt gem. § 30
Abs. 1 BauGB im Geltungsbereich des BPlans „Hofwiesen“, Stadtteil Oberwittbach
·
hält die
Festsetzungen ein
Vorgesehen ist ein Einfamilienwohnhaus
mit Einliegerwohnung und ein Anbau mit Attika, welcher als Technikmodul genutzt
wird. Vorgesehen sind vier (2 x 2) Stellplätze zur Gräbenwiese hin,
nachgewiesen werden müssten jedoch nur zwei.