Bekanntmachung des im Genehmigungsfreistellungsverfahren behandelten Bauvorhabens:

 

·         Liegt gem. § 30 Abs. 1 BauGB im Geltungsbereich des BPlans „Hofwiesen“, Stadtteil Oberwittbach

·         hält die Festsetzungen ein

 

 

Vorgesehen ist ein Einfamilienwohnhaus mit Einliegerwohnung und ein Anbau mit Attika, welcher als Technikmodul genutzt wird. Vorgesehen sind vier (2 x 2) Stellplätze zur Gräbenwiese hin, nachgewiesen werden müssten jedoch nur zwei.