Bekanntmachung des verwaltungsintern behandelten Bauvorhabens:

 

·         Liegt gem. § 34 BauGB innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile

·         fügt sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein

·         Erschließung ist gesichert


Keine Einwände.

 

Der Bauantrag wurde verwaltungsintern behandelt und das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

 

 

Das Bauvorhaben liegt in den im Zusammenhang bebauten Ortsteilen gem. § 34 BauGB und fügt sich in die nähere Umgebung ein. Auch die Erschließung ist gesichert.

 

Vorgesehen ist der Anbau einer Biologiesammlung in Form eines Containers im Süden des Realschulgebäudes mit einer Größe von 6,00 m x 10,00 m.