Bekanntmachung des verwaltungsintern behandelten Bauvorhabens:

 

·         Liegt gem. § 34 BauGB innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile, in der Altstadt

·         fügt sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein

·         Stellplatzsatzung eingehalten

·         Erschließung ist gesichert


Keine Einwände.

 

Der Bauantrag wurde verwaltungsintern behandelt und das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

 

 

Das Bauvorhaben liegt gem. § 34 BauGB in den im Zusammenhang bebauten Ortsteilen, in der Altstadt. Die Erschließung ist gesichert.

 

Der Bauherr wurde vom Landratsamt Main-Spessart aufgefordert eine Nutzungsänderung zu stellen, da die bisher als reine Schankwirtschaft geführte Betriebsstätte zwischenzeitlich als Schank- und Speisewirtschaft betrieben wird. Baulich wurde lediglich eine Wirtschaftsküche von ca. 25 m2 im Bereich des früheren als Lager genutzten Raums eingebaut. Gegen den Betrieb als Speisewirtschaft über den Betrieb einer Schankwirtschaft hinaus bestehen keine Einwände.

 

Auch am bisherigen Stellplatzbedarf ändert sich nichts, die erforderlichen Stellplätze sind nachgewiesen.

 

Stadtrat Martin Harth fragt hinsichtlich der Mitteltorstraße 14 (Vordergebäude) nach, wo sich die Krone des denkmalgeschützten schmiedeeisernen Auslegers derzeit befindet.

Der Vorsitzende gibt dies mit der Bitte um Prüfung und Information an die Verwaltung weiter.