Bekanntmachung des verwaltungsintern behandelten Bauvorhabens:

 

·         Liegt gem. § 34 BauGB innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteilen, in der Altstadt

·         Gestaltungssatzung eingehalten

·         fügt sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein

·         Sanierungsbeirat wurde nicht beteiligt.


Keine Einwände.

 

Der Bauantrag wurde verwaltungsintern behandelt und das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

 

 

Das Bauvorhaben liegt gem. § 34 BauGB in den im Zusammenhang bebauten Ortsteilen, in der Altstadt im förmlich festgesetzten Sanierungsgebiet und somit dem Geltungsbereich der Gestaltungssatzung.

 

Die Werbeanlagen bzw. Schriftzüge sind an der Ost- (Richtung Luitpoldstraße) bzw. Nordseite (Richtung Rathaus) des Gebäudes vorgesehenen und bestehen aus Acryl-Einzelbuchstaben auf einem Schienenprofil, welches als Aluminium-Konstruktion mit innenliegender LED-Ausleuchtung besteht. Diese Beleuchtung wird von der Sanierungsbeauftragten als indirekte Beleuchtung eingestuft. Die Schiene ist silbergrau, die Buchstaben anthrazit und ultramarinblau gestaltet. Das Farbkonzept fügt sich in die vorhandene gelbe Fassadenfarbe ein. Für die Beleuchtung wird eine Farbtemperatur von ca. 3.300 K empfohlen, die Lichtstärke sollte dezent gehalten werden.

 

Die Werbeanlage an der Ostseite hat eine Breite von 4,00 m und ist max. 0,281 m hoch. Die Werbeanlage an der Nordseite, welche analog zu der auf der Ostseite gestaltet wurde, hat lediglich eine Breite von 2,16 m. Die Werbeanlagen entsprechen beide somit der Gestaltungssatzung.

 

Der Sanierungsbeirat wurde nicht gehört, da dies bei einzelnen nicht stadtbildprägenden Werbeanlagen nicht üblich ist.

 

Stadtrat Martin Harth ist der Auffassung, dass dies schon der Fall gewesen sei und bittet dies zu überdenken, insbesondere nachdem es sich hier um das dem Franck-Haus gegenüberliegenden Gebäude handelt.