Bekanntmachung des verwaltungsintern behandelten Bauvorhabens:

 

·         Liegt gem. § 34 BauGB innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile

·         fügt sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein

·         Stellplatzsatzung eingehalten

·         Erschließung ist gesichert


Keine Einwände.

 

Der Bauantrag wurde verwaltungsintern behandelt und das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

 

 

Das Bauvorhaben liegt gem. § 34 BauGB in den im Zusammenhang bebauten Ortsteilen, im Stadtteil Michelrieth und fügt sich in die Eigenart der umgebenden Bebauung ein. Es handelt sich hier um den Neubau eines Einfamilienhauses mit Satteldach und separatem Carport. Das Bestandsgebäude wurde bereits abgerissen.

Die erforderlichen zwei Stellplätze werden in dem neben der bestehenden Holzlagerhalle neu geplanten Carport und innerhalb des Stauraums davor nachgewiesen.