Bekanntmachung des verwaltungsintern behandelten Bauvorhabens:

 

·         Liegt gem. § 34 BauGB innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile

·         fügt sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein

·         Stellplatzsatzung eingehalten

·         Erschließung ist gesichert


Keine Einwände.

 

Der Bauantrag wurde verwaltungsintern behandelt und das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

 

 

In der Tekturplanung für den bereits in der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 08.03.2022 behandelten TÜV-Neubau wurde lediglich das Verwaltungsgebäude um 1,40 m nach Westen, 0,8 m nach Osten und 0,4 m in südliche Richtung verschoben.

 

Frau Hollensteiner teilt mit, dass der TÜV in der Übergangsphase bei der Firma Carpoint angesiedelt ist