Bekanntmachung des verwaltungsintern behandelten Bauvorhabens:

 

·         Liegt gem. § 34 BauGB innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile

·         fügt sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein

·         Stellplatzsatzung eingehalten

·         Erschließung ist gesichert


Keine Einwände.

 

Der Bauantrag wurde verwaltungsintern behandelt und das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

 

 

Das Bauvorhaben liegt gem. § 34 BauGB in den im Zusammenhang bebauten Ortsteilen und fügt sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein.

 

Vorgesehen ist ein eingeschossiger Anbau an das bestehende Wohnhaus Am Kalkofen 2a, der sich auf das benachbarte Grundstück Fl.-Nr. 3870/2 erstreckt. Für den Anbau ist ein flachgeneigtes Pultdach mit einer Dachneigung von 9° geplant. Es handelt sich hier um den Anbau eines Wohnzimmerns mit Terrasse sowie einer Doppelgarage und eines Raums zur Unterbringung von Gartengeräten.

Die Stellplatzsatzung ist eingehalten, die Grundstückszufahrt beträgt 6 m, ein Stellplatz ist bereits Bestand.

 

Stadtrat Martin Harth erwähnt lobend, dass die Sachverhalte der verwaltungsintern behandelten Bauanträge gut nachvollziehbar dargestellt sind. Er fragt nach, ob die beiden Grundstücke einem Eigentümer gehören. Dies bestätigt die Verwaltung.