Bekanntmachung des verwaltungsintern behandelten Bauvorhabens:

 

·         Liegt gem. § 34 BauGB innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile

·         fügt sich nicht in die Eigenart der näheren Umgebung ein
(erstmalige Bebauung in 2. Reihe; Geschossigkeit)

·         Stellplatzsatzung eingehalten (1 Stellplatz in bestehendem Carport)

 

Der Bauantrag wurde verwaltungsintern behandelt und das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt. Der Bauherr wurde bereits informiert.

 

 

Das Bauvorhaben liegt gem. § 34 BauGB in den im Zusammenhang bebauten Ortsteilen im Stadtteil Zimmern, allerdings fügt es sich nicht in die sog. Eigenart der näheren Umgebung ein. Es handelt sich hier um eine erstmalige Bebauung in zweiter Reihe eines Baugrundstücks in diesem Bereich der Eduard-Deubert-Straße. Eine Nachverdichtung mit einem eingeschossigen Gebäude würde rein städtebauliche eine durch die Hanglange zweigeschossig mögliche Bebauung behindern.

 

Der eingeschossige Bungalow mit Flachdach bzw. flachgeneigtem Pultdach mit 9° Dachneigung ist im hinteren Bereich des Grundstücks in der Eduard-Deubert-Straße 13 vorgesehen. Eine Bebauung in zweiter Reihe mit einem Wohngebäude ist im gesamten linksseitigen Straßenzug nicht vorhanden und würde somit einen Präzedenzfall schaffen. Zudem ist der vordere Grundstücksteil noch unbebaut, eine Bebauung wäre hier aber rein städtebaulich wünschenswert. Hiervon abgesehen fügt sich die lediglich eingeschossige Bebauung insgesamt nicht in die Umgebungsbebauung ein.

 

Die verkehrsmäßige Erschließung ist durch die Topographie des hinteren Teilbereiches des Baugrundstücks über die Eduard-Deubert-Straße nicht direkt gesichert und nur fußläufig vom direkt angrenzenden Weg zu erreichen. Bei einer nachträglichen Grundstücksteilung wäre das Hinterliegergrundstück somit nicht mehr erschlossen und könnte nur durch eine beschränkt persönliche Dienstbarkeit über die Eduard-Deubert-Straße gesichert werden. Der eine für die Wohnung von 48 m² erforderliche Stellplatz ist auf dem Baugrundstück im bestehenden Carport nachgewiesen und somit die Stellplatzsatzung eingehalten.

 

Der Bauherr wurde bereits vom Landratsamt angeschrieben, den Bauantrag zurückzuziehen.