Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 2

Die Stadtbibliothek Marktheidenfeld ist eine Dienstleistungseinrichtung, die die Bürgerinnen und Bürger aus Marktheidenfeld und der Umgebung mit Medien, Informationen und vielfältigen bibliothekarischen Angeboten und Serviceleistungen versorgt. Über das klassische Medium Buch hinaus gibt es eine Vielzahl anderer Informationsträger, die die Brücke zwischen dem gedruckten Wort und multimedialer Vielfalt schlagen.

 

Die Stadtbibliothek ermöglicht allen Zugang zur Informations- und Kommunikationstechnologie. Die Bibliothek leistet damit einen Beitrag für die Gesellschaft und das demokratische Gemeinwesen.

 

Mit digitalen Angeboten, die auch außerhalb der klassischen Öffnungszeiten genutzt werden können, werden immer wieder neue Nutzerschichten angesprochen. Sie gehören seit einigen Jahren zu den selbstverständlichen Angeboten der Büchereien.

 

Die aktuelle Kosten- und Gebührenordnung der Stadtbibliothek verhindert das spontane Ausprobieren der digitalen Bibliotheksangebote wie eMedien oder Musik-Streaming. Für diese Angebote muss der Viertel- oder Jahresbeitrag bar in der Bibliothek bezahlt werden und die Bibliotheksmitarbeiterin muss das einzelne Leserkonto „freischalten“. Ohne diese abschreckende Hürde würden vermutlich noch mehr Personen die digitalen Angebote ausprobieren und nutzen.

 

Um diesen Trends gerecht zu werden und allen Nutzerinnen und Nutzern die gleichen Möglichkeiten zu bieten, schlägt die Stadtbibliothek vor, die Kosten- und Gebührenordnung, die seit 01.08.2017 in Kraft ist, zu aktualisieren.

 

Ausgangslage

Viele Angebote und Services der Stadtbibliothek sind kostenlos und ohne Bibliotheksausweis nutzbar. Erst wenn Medien entliehen oder die Online-Angebote genutzt werden sollen, muss etwas bezahlt werden. Im Online-Katalog kann kostenlos nach Medien recherchiert werden.

 

2005:

-       Einführung der einmaligen Anmeldegebühr von 5 € für Kinder, Jugendliche und Erwachsene.

-       Diese Gebühr wird bis heute erhoben.

-       Eine Ermäßigung ist nicht möglich. Lediglich an die Marktheidenfelder Erstklässler werden Gutscheine für die kostenlose Anmeldung verteilt.

-       Nach Zahlung der einmaligen Anmeldegebühr können jederzeit kostenlos Bücher, Zeitschriften und Gesellschaftsspiele entliehen werden.

 

2010:

-       Bei der Anmeldung fällt weiterhin die einmalige Anmeldegebühr an. Die Gebühr gilt für Kinder ab 6 Jahren, Jugendliche und Erwachsene. Hier können weiterhin jederzeit kostenlos Bücher, Zeitschriften und Gesellschaftsspiele entliehen werden.

-       Eine Ermäßigung ist nicht möglich.

-       Zusätzlich: Einführung einer Jahresgebühr i. H. v. 15 € und einer Vierteljahresgebühr i. H. v. 5 €. Nach Zahlung dieser Gebühr können Filme, Musik-CDs, CD-ROMs sowie digitale Medien entliehen werden.

 

Die Medienlandschaft hat sich gewandelt und das hat Auswirkungen auf das Medienangebot der Bibliothek:

-          CD-ROMs werden seit mehreren Jahren nicht mehr zur Ausleihe bereitgestellt. Sie waren bei der Einführung der Jahresgebühr Ausleihrenner.

-          Musik-CDs werden seit knapp zwei Jahren nicht mehr gekauft. Der Altbestand ist noch verfügbar, schrumpft aber kontinuierlich.

-          Filme auf DVD oder BlueRay werden noch gekauft, jedoch nicht mehr regelmäßig.

-          eBooks und eAudios werden seit 2013 über den Verbund „emu – eMedien Unterfranken“ angeboten.

-          Über das Portal Freegal kann seit April 2019 Musik gestreamt und heruntergeladen werden.

Eine Enzyklopädie und Lernhilfen werden digital angeboten.

 

Die Zahl der aktiven Leser, die den Jahresbeitrag bezahlen, ist seit der Einführung rückläufig.

 

 

Erwachsene mit Jahresbeitrag

Kinder/Jugendliche mit Jahresbeitrag

2018

514

73

2020

479

54

2021

378

33

2022

(Stand: 10.6.22)

308

25

 

Mögliche Gründe für den Rückgang:

-          Familien nutzen eine Karte für z.B. Filmausleihe

-          Corona-Pandemie

-          Wandel in der Medienlandschaft

-          Bei der Einführung des Jahresbeitrages für einzelne Mediengruppen waren z. B. CD-ROMs noch Ausleihrenner.

 

Argumente für die Einführung einer generellen Jahresgebühr

Eine Gebühr ist eine Gegenleistung für eine Dienstleistung, die erbracht wird. Die Stadtbibliothek erbringt eine Dienstleistung. In anderen Bereichen ist es selbstverständlich für eine Serviceleistung zu bezahlen.

 

Mehr als 50 % der Bibliotheken in Deutschland erheben eine Jahresgebühr. Die Jahresgebühr richtet sich nicht nach dem Kalenderjahr, sondern gilt ab dem Tag der Bezahlung für zwölf Monate.

Viele Bibliotheken, die eine Jahresgebühr fordern, haben diese bereits seit längerem eingeführt. Die Bücherei im Bahnhof Veitshöchheim fordert z. B. seit 2004 eine solche Gebühr.

 

Jahresgebühren in anderen Bibliotheken:

 

Kinder und Jugendliche

Erwachsene

Stadtbibliothek Lohr

Bis 18 Jahre                    frei

15 €/Jahr

Stadtbibliothek Karlstadt

Bis 15 Jahre                    3 €

13 €/Jahr

Bücherei Veitshöchheim

Bis 18 Jahre                    frei

12 €/Jahr

Stadtbücherei Wertheim

Bis 14 Jahre                    frei

Schüler ab 14 Jahre        6 €

13 €/Jahr

 

Mögliche Gebührenstruktur:

 

Abschaffung der einmaligen Anmeldegebühr.

Kinder- und Jugendliche bis 18 Jahre

frei

Bildungseinrichtungen

frei

Erwachsene

15 €/Jahr

Ermäßigt*

10 €/Jahr

Schnupperausweis (gültig ab dem Tag der Bezahlung für 3 Monate)

5 €

Ermäßigt*

3 €

 

* Ermäßigung erhalten:

- Schüler/innen ab 18 Jahren

- Auszubildende

- Mitarbeiter einer FSJ

- Studenten bis einschließlich 27 Jahre

- Inhaber/innen einer Ehrenamtskarte

- Aktive des Bundesfreiwilligendienstes

 

Ermäßigungen werden auf Antrag und mit entsprechendem Nachweis gewährt. Die entsprechenden Nachweise müssen regelmäßig erbracht werden. Die Bibliothekssoftware sperrt ggf. die Leserausweise.

 

Mögliche Umsetzung:

Nach wie vor sollen die Bibliotheksangebote vor Ort kostenlos und ohne Bibliotheksausweis genutzt werden können. Erst wenn ein Medium entliehen oder ein Online-Angebot verwendet werden soll, muss gezahlt werden.

 

Die einmalige Anmeldegebühr soll abgeschafft werden.

Stattdessen sollen Erwachsene, die etwas entleihen möchten, eine Jahresgebühr bezahlen.

Unter dem Aspekt der Leseförderung sollen Kinder und Jugendliche von einer Jahresgebühr befreit sein, denn Lesen ist eine wichtige Schlüsselkompetenz und Voraussetzung für Bildung. Erfahrungsgemäß lesen Menschen, die bereits als Kind gelesen haben auch im Erwachsenenalter.

Auf einen Kinderausweis können nur Medien für diese Zielgruppe entliehen werden.

 

Laut „Börsenverein des deutschen Buchhandels“ kostetet 2019 ein Buch durchschnittlich 14,43 €. Mit der dem Bibliotheksausweis, bei der Erwachsene einmal im Jahr den Beitrag bezahlen, hat man Zugriff auf ein aktuelles Medienangebot. 2020 konnte z. B. aus 21.743 Printmedien und 6.176 Non-Print-Medien, z. B. Film, CD oder sonstige Medien auswählen. Daneben stehen über den Verbund „emu – eMedien Unterfranken“ knapp 7.600 eMedien zum Herunterladen bereit.

Wird die Jahresgebühr von 15 € eingeführt, sind das 1,25 € im Monat für die Serviceleistungen der Stadtbibliothek.

Neben dem traditionellen Buch auf Papier können eMedien entliehen und Musik gestreamt werden.

 

Der Schnupperausweis ist gedacht für Urlauber oder Personen, die die Bibliotheksangebote testen möchten.

Läge die Gebühr für den Schnupperausweis z. B. bei einem Viertel des Jahresbeitrages, gäbe es wahrscheinlich viele Leserinnen und Leser, die vierteljährlich ihren Ausweis erneuern möchten. Dies wäre Mehrarbeit an der Servicetheke.

 

Der Bibliotheksausweis ist beliebig oft verlängerbar.

 

Sollte die Nutzungsdauer des gebührenpflichtigen Bibliotheksausweises abgelaufen sein, muss nicht sofort wieder die geltende Gebühr bezahlt werden. Erst wenn die Services wieder aktiv genutzt werden sollen, muss der Ausweis an der Service-Theke gegen Gebühr verlängert werden.

Pausen von mehreren Monaten bis zu fünf Jahren und auch ein Wechsel zwischen der drei- und der zwölfmonatigen Gültigkeit sind möglich.

 

Einnahmen der letzten Jahre:

 

Einnahmen 2019

Einnahmen 2020

Einnahmen 2021

Einnahmen 2022

(Stand: 10.6.2022

Gesamtsumme

20.469,46 €

13.164,50 €

10.464,94 €

4.992,84 €

davon Anmeldung

 2.145,00 €

1.235,00 €

        900,00 €

        655,00 €

davon Mahngebühr

3.328,40 €

2.593,40 €

        1.892,00 €

        942,00 €

davon Jahresbeitrag

7.032,00 €

5.886,60 €

        5.100,00 €

        1.820,00 €

 

Wegen der Corona-Pandemie war die Bibliothek 2020 13 Wochen und 2021 neun Wochen geschlossen. Während der Schließzeit und einige Wochen darüber hinaus wurden keine Mahngebühren erhoben. Die Leserinnen und Leser sollten die Möglichkeit haben in Ruhe und nach Möglichkeit kontaktlos die Medien abzugeben. Während der Öffnungsphasen waren die Angebote teilweise nur eingeschränkt nutzbar, Veranstaltungen entfielen fast ganz.

 

Mögliche Einnahmen durch die Jahresgebühr

Die Einnahmen, die durch die Einführung eines Jahresbeitrages von 15 € für Erwachsene erzielt werden könnten, sind schwer einzuschätzen. Unter anderem, weil z. B. nicht ermittelt werden kann, wie viele Personen eine Ermäßigung in Anspruch nehmen würden.

Anzunehmen ist außerdem, dass die Zahl der aktiven Leser um ca. 20 – 25 % sinken wird. Grundlage für diese Vermutung sind Erfahrungswerte anderer Bibliotheken, die teilweise schon vor über 15 Jahren eine Jahresgebühr einführten. Die Kolleginnen und Kollegen aus den anderen Städten berichten, dass die Zahl der aktiven Leser im Lauf der Zeit wieder steigt.

 

Ausgehend von den aktiven Erwachsenen ab 18 Jahren sähen die Einnahmen wie folgt aus:

 

Jahr

Aktive Erwachsene

Mögliche Einnahmen

2019

1.863

davon 524 mit Jahresbeitrag

27.945 €

2020

1.641

davon 479 mit Jahresbeitrag

24.615 €

2021

1.379

davon 369 mit Jahresbeitrag

20.685 €

 

2022

(Stand: 10.06.2022)

1.131

davon 287 mit Jahresbeitrag

16.965 €

 

Bei diesem Modell wurden nur die möglichen Einnahmen durch die Jahresgebühr (15 €) berücksichtigt. Mahn- oder Vorbestellgebühren wurden nicht eingerechnet. Mögliche Rückgänge bei den aktiven Lesern und mögliche Ermäßigungen wurden ebenfalls nicht beachtet.

 

Vorschlag für die Änderung weiterer Gebühren:

Mahngebühren

Mahngebühren fallen immer dann an, wenn Bücher oder sonstige Medien nicht innerhalb der Leihfrist zurückgegeben werden. Die Gebühren werden bei der Ausfertigung des Mahnschreibens fällig.

 

Für eMedien fallen keine Mahngebühren an. Nach Ablauf der Leihfrist können die Titel nicht mehr geöffnet werden.

 

Aktuell

Vorschlag

Für Personen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr      1 €*

Für Personen ab dem vollendeten 18. Lebensjahr      2 €*

Keine Änderung

 

*zzgl. Porto

Die erste Mahnung kann auf Leserwunsch per eMail versandt werden. Hier entfällt das Briefporto. Es werden max. drei Mahnbriefe pro fälligem Medium verschickt.

 

Eine Schätzung über die Einnahmen durch Mahngebühren ist unmöglich. In den letzten Jahren gingen diese Gebühren jedoch zurück. Ein Grund könnte die technischen Möglichkeiten sein, die eine Verlängerung jederzeit von überall ermöglichen.

 

Fernleihgebühren

Medien, die nicht im Bestand der Stadtbibliothek verfügbar sind, können bei anderen Bibliotheken bestellt werden. Vorrangig bestellt wird wissenschaftliche Literatur für Facharbeiten, das Studium oder beruflicher Weiterbildung.

 

Momentan

Vorschlag

2 €/Bestellung

3 €/Bestellung

 

Die Portokosten für Fernleihen sind teurer geworden. Deshalb schlägt die Stadtbibliothek eine Erhöhung der Fernleihgebühr vor.

 

Bei Kopien können evtl. Kopierkosten anfallen. Diese sind vor der Bestellung nicht absehbar.

 

Fernleihgebühren in anderen Bibliotheken:

 

Fernleihgebühr

Stadtbibliothek Lohr

3 €/Bestellung

Stadtbibliothek Höchberg

3 €/Bestellung

Stadtbücherei Wertheim

3 €/Bestellung zzgl. Kosten für das Rückporto

 

Ersatzausweis

 

Kosten für Ersatzausweis momentan:

Erwachsene                                                                            2,50 €

Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr                           1,25 €

 

Ersatzausweis Gebühr Vorschlag neu:

Kinder, Jugendliche als auch Erwachsene                            3,00 €

 

Die einzelnen Lesergruppen erhalten alle den gleichen Ausweis. Deshalb sollten die Gebühren für den Ersatzausweis für alle gleich sein.

 

Vormerkung von Medien

Entliehene Titel können vorbestellt werden. Vorbestellgebühr: 1 €/Bestellung

Sonstige Gebühren

1.    Gebühren für ein verloren gegangenes bzw. beschädigtes Medium
Neupreis oder Beschaffung eines gleichwertigen Mediums zzgl. einer Pauschale für die ausleihfertige Bearbeitung pro Medium: 2 €
Sollte das ersetzte Medium wieder auftauchen ist eine Rückerstattung nicht möglich.

2.    Bei Beschädigung oder Verlust von Spielteilen: 2 € pro Teil

3.    RFID-Etikett beschädigt oder verloren: 2 €

 

Die Nutzung von WLAN soll weiterhin kostenlos bleiben.

 

Sonstige Vorschläge

Neubürgerinnen und Neubürger der Stadt Marktheidenfeld erhalten einen Schnupperausweis für drei Monate kostenlos. Geflüchtete sind Neubürgerinnen und Neubürger und erhalten einen Schnupperausweis.

Bei der Anmeldung im Bürgerbüro wird ein Gutschein für den Ausweis ausgegeben werden.

 

Bei der Anmeldung von Kindern unterschreibt der Erziehungsberechtigte die Anmeldung. Sobald die Person 18 Jahre wird, müsste sie selbst die Anmeldung unterschreiben. Bis heute verlangt die Stadtbibliothek kein neu ausgefülltes Anmeldeformular. Das soll mit der neuen Gebührensatzung eingeführt werden. Ab dem 18. Geburtstag soll von allen, die z. B. seit dem sechsten Geburtstag einen Leserausweis nutzen, eine neu ausgefüllte Anmeldung angefordert werden.

 

Aus dem Gremium wird eine Gebührenermäßigung für Schwerbehinderte angeregt. Geschäftsleitender Beamter Hanakam sagt zu, den Vorschlag aufzunehmen. 

 

Stadtrat Harth hält für die Fraktion der SPD fest, der Vorschlag beinhalte die Einführung einer Jahresgebühr. Seine Fraktion sei der Auffassung, allen Bürgern müsse der Zugang zum Kulturmittel „Buch“ ermöglicht werden, was mit einer Jahresgebühr nicht mehr gegeben sei und kündigt eine Ablehnung des Beschlusses an.


Beschluss:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, einen Vorschlag für eine überarbeitete Gebührensatzung zum 01.01.2023 auszuarbeiten.