Die Stadtbibliothek
Marktheidenfeld ist eine Dienstleistungseinrichtung, die die Bürgerinnen und
Bürger aus Marktheidenfeld und der Umgebung mit Medien, Informationen und
vielfältigen bibliothekarischen Angeboten und Serviceleistungen versorgt. Über
das klassische Medium Buch hinaus gibt es eine Vielzahl anderer
Informationsträger, die die Brücke zwischen dem gedruckten Wort und
multimedialer Vielfalt schlagen.
Die Stadtbibliothek
ermöglicht allen Zugang zur Informations- und Kommunikationstechnologie. Die
Bibliothek leistet damit einen Beitrag für die Gesellschaft und das
demokratische Gemeinwesen.
Mit digitalen
Angeboten, die auch außerhalb der klassischen Öffnungszeiten genutzt werden
können, werden immer wieder neue Nutzerschichten angesprochen. Sie gehören seit
einigen Jahren zu den selbstverständlichen Angeboten der Büchereien.
Die aktuelle
Kosten- und Gebührenordnung der Stadtbibliothek verhindert das spontane
Ausprobieren der digitalen Bibliotheksangebote wie eMedien oder
Musik-Streaming. Für diese Angebote muss der Viertel- oder Jahresbeitrag bar in
der Bibliothek bezahlt werden und die Bibliotheksmitarbeiterin muss das
einzelne Leserkonto „freischalten“. Ohne diese abschreckende Hürde würden vermutlich
noch mehr Personen die digitalen Angebote ausprobieren und nutzen.
Um diesen Trends
gerecht zu werden und allen Nutzerinnen und Nutzern die gleichen Möglichkeiten
zu bieten, schlägt die Stadtbibliothek vor, die Kosten- und Gebührenordnung,
die seit 01.08.2017 in Kraft ist, zu aktualisieren.
Ausgangslage
Viele Angebote und
Services der Stadtbibliothek sind kostenlos und ohne Bibliotheksausweis
nutzbar. Erst wenn Medien entliehen oder die Online-Angebote genutzt werden
sollen, muss etwas bezahlt werden. Im Online-Katalog kann kostenlos nach Medien
recherchiert werden.
2005:
-
Einführung
der einmaligen Anmeldegebühr von 5 € für Kinder, Jugendliche und Erwachsene.
-
Diese
Gebühr wird bis heute erhoben.
-
Eine
Ermäßigung ist nicht möglich. Lediglich an die Marktheidenfelder Erstklässler
werden Gutscheine für die kostenlose Anmeldung verteilt.
-
Nach
Zahlung der einmaligen Anmeldegebühr können jederzeit kostenlos Bücher,
Zeitschriften und Gesellschaftsspiele entliehen werden.
2010:
-
Bei der
Anmeldung fällt weiterhin die einmalige Anmeldegebühr an. Die Gebühr gilt für
Kinder ab 6 Jahren, Jugendliche und Erwachsene. Hier können weiterhin jederzeit
kostenlos Bücher, Zeitschriften und Gesellschaftsspiele entliehen werden.
-
Eine
Ermäßigung ist nicht möglich.
-
Zusätzlich:
Einführung einer Jahresgebühr i. H. v. 15 € und einer Vierteljahresgebühr i. H.
v. 5 €. Nach Zahlung dieser Gebühr können Filme, Musik-CDs, CD-ROMs sowie
digitale Medien entliehen werden.
Die
Medienlandschaft hat sich gewandelt und das hat Auswirkungen auf das
Medienangebot der Bibliothek:
-
CD-ROMs
werden seit mehreren Jahren nicht mehr zur Ausleihe bereitgestellt. Sie waren
bei der Einführung der Jahresgebühr Ausleihrenner.
-
Musik-CDs
werden seit knapp zwei Jahren nicht mehr gekauft. Der Altbestand ist noch
verfügbar, schrumpft aber kontinuierlich.
-
Filme
auf DVD oder BlueRay werden noch gekauft, jedoch nicht mehr regelmäßig.
-
eBooks
und eAudios werden seit 2013 über den Verbund „emu – eMedien Unterfranken“
angeboten.
-
Über
das Portal Freegal kann seit April 2019 Musik gestreamt und heruntergeladen
werden.
Eine Enzyklopädie
und Lernhilfen werden digital angeboten.
Die Zahl der
aktiven Leser, die den Jahresbeitrag bezahlen, ist seit der Einführung
rückläufig.
|
Erwachsene mit Jahresbeitrag |
Kinder/Jugendliche
mit Jahresbeitrag |
2018 |
514 |
73 |
2020 |
479 |
54 |
2021 |
378 |
33 |
2022 (Stand: 10.6.22) |
308 |
25 |
Mögliche Gründe für
den Rückgang:
-
Familien
nutzen eine Karte für z.B. Filmausleihe
-
Corona-Pandemie
-
Wandel
in der Medienlandschaft
-
Bei der
Einführung des Jahresbeitrages für einzelne Mediengruppen waren z. B. CD-ROMs
noch Ausleihrenner.
Argumente für die Einführung einer generellen Jahresgebühr
Eine Gebühr ist
eine Gegenleistung für eine Dienstleistung, die erbracht wird. Die
Stadtbibliothek erbringt eine Dienstleistung. In anderen Bereichen ist es
selbstverständlich für eine Serviceleistung zu bezahlen.
Mehr als 50 % der
Bibliotheken in Deutschland erheben eine Jahresgebühr. Die Jahresgebühr richtet
sich nicht nach dem Kalenderjahr, sondern gilt ab dem Tag der Bezahlung für
zwölf Monate.
Viele Bibliotheken,
die eine Jahresgebühr fordern, haben diese bereits seit längerem eingeführt.
Die Bücherei im Bahnhof Veitshöchheim fordert z. B. seit 2004 eine solche Gebühr.
Jahresgebühren in
anderen Bibliotheken:
|
Kinder und
Jugendliche |
Erwachsene |
Stadtbibliothek
Lohr |
Bis 18
Jahre frei |
15 €/Jahr |
Stadtbibliothek
Karlstadt |
Bis 15
Jahre 3 € |
13 €/Jahr |
Bücherei
Veitshöchheim |
Bis 18
Jahre frei |
12 €/Jahr |
Stadtbücherei
Wertheim |
Bis 14
Jahre frei Schüler ab 14
Jahre 6 € |
13 €/Jahr |
Mögliche Gebührenstruktur:
Abschaffung der
einmaligen Anmeldegebühr.
Kinder- und
Jugendliche bis 18 Jahre |
frei |
Bildungseinrichtungen |
frei |
Erwachsene |
15 €/Jahr |
Ermäßigt* |
10 €/Jahr |
Schnupperausweis
(gültig ab dem Tag der Bezahlung für 3 Monate) |
5 € |
Ermäßigt* |
3 € |
* Ermäßigung
erhalten:
- Schüler/innen ab
18 Jahren
- Auszubildende
- Mitarbeiter einer
FSJ
- Studenten bis
einschließlich 27 Jahre
- Inhaber/innen
einer Ehrenamtskarte
- Aktive des
Bundesfreiwilligendienstes
Ermäßigungen werden
auf Antrag und mit entsprechendem Nachweis gewährt. Die entsprechenden
Nachweise müssen regelmäßig erbracht werden. Die Bibliothekssoftware sperrt
ggf. die Leserausweise.
Mögliche Umsetzung:
Nach wie vor sollen
die Bibliotheksangebote vor Ort kostenlos und ohne Bibliotheksausweis genutzt
werden können. Erst wenn ein Medium entliehen oder ein Online-Angebot verwendet
werden soll, muss gezahlt werden.
Die einmalige
Anmeldegebühr soll abgeschafft werden.
Stattdessen sollen Erwachsene,
die etwas entleihen möchten, eine Jahresgebühr bezahlen.
Unter dem Aspekt
der Leseförderung sollen Kinder und Jugendliche von einer Jahresgebühr befreit sein,
denn Lesen ist eine wichtige Schlüsselkompetenz und Voraussetzung für Bildung.
Erfahrungsgemäß lesen Menschen, die bereits als Kind gelesen haben auch im
Erwachsenenalter.
Auf einen
Kinderausweis können nur Medien für diese Zielgruppe entliehen werden.
Laut „Börsenverein
des deutschen Buchhandels“ kostetet 2019 ein Buch durchschnittlich 14,43 €. Mit
der dem Bibliotheksausweis, bei der Erwachsene einmal im Jahr den Beitrag
bezahlen, hat man Zugriff auf ein aktuelles Medienangebot. 2020 konnte z. B.
aus 21.743 Printmedien und 6.176 Non-Print-Medien, z. B. Film, CD oder sonstige
Medien auswählen. Daneben stehen über den Verbund „emu – eMedien Unterfranken“
knapp 7.600 eMedien zum Herunterladen bereit.
Wird die
Jahresgebühr von 15 € eingeführt, sind das 1,25 € im Monat für die Serviceleistungen
der Stadtbibliothek.
Neben dem
traditionellen Buch auf Papier können eMedien entliehen und Musik gestreamt
werden.
Der Schnupperausweis
ist gedacht für Urlauber oder Personen, die die Bibliotheksangebote testen möchten.
Läge die Gebühr für
den Schnupperausweis z. B. bei einem Viertel des Jahresbeitrages, gäbe es
wahrscheinlich viele Leserinnen und Leser, die vierteljährlich ihren Ausweis
erneuern möchten. Dies wäre Mehrarbeit an der Servicetheke.
Der Bibliotheksausweis
ist beliebig oft verlängerbar.
Sollte die
Nutzungsdauer des gebührenpflichtigen Bibliotheksausweises abgelaufen sein,
muss nicht sofort wieder die geltende Gebühr bezahlt werden. Erst wenn die
Services wieder aktiv genutzt werden sollen, muss der Ausweis an der
Service-Theke gegen Gebühr verlängert werden.
Pausen von mehreren
Monaten bis zu fünf Jahren und auch ein Wechsel zwischen der drei- und der
zwölfmonatigen Gültigkeit sind möglich.
Einnahmen der letzten Jahre:
|
Einnahmen 2019 |
Einnahmen 2020 |
Einnahmen 2021 |
Einnahmen 2022 (Stand: 10.6.2022 |
Gesamtsumme |
20.469,46 € |
13.164,50 € |
10.464,94 € |
4.992,84 € |
davon
Anmeldung |
2.145,00 € |
1.235,00 € |
900,00 € |
655,00 € |
davon
Mahngebühr |
3.328,40 € |
2.593,40 € |
1.892,00 € |
942,00 € |
davon
Jahresbeitrag |
7.032,00 € |
5.886,60 € |
5.100,00 € |
1.820,00 € |
Wegen der
Corona-Pandemie war die Bibliothek 2020 13 Wochen und 2021 neun Wochen
geschlossen. Während der Schließzeit und einige Wochen darüber hinaus wurden
keine Mahngebühren erhoben. Die Leserinnen und Leser sollten die Möglichkeit
haben in Ruhe und nach Möglichkeit kontaktlos die Medien abzugeben. Während der
Öffnungsphasen waren die Angebote teilweise nur eingeschränkt nutzbar,
Veranstaltungen entfielen fast ganz.
Mögliche Einnahmen durch die Jahresgebühr
Die Einnahmen, die
durch die Einführung eines Jahresbeitrages von 15 € für Erwachsene erzielt
werden könnten, sind schwer einzuschätzen. Unter anderem, weil z. B. nicht
ermittelt werden kann, wie viele Personen eine Ermäßigung in Anspruch nehmen
würden.
Anzunehmen ist
außerdem, dass die Zahl der aktiven Leser um ca. 20 – 25 % sinken wird.
Grundlage für diese Vermutung sind Erfahrungswerte anderer Bibliotheken, die
teilweise schon vor über 15 Jahren eine Jahresgebühr einführten. Die
Kolleginnen und Kollegen aus den anderen Städten berichten, dass die Zahl der
aktiven Leser im Lauf der Zeit wieder steigt.
Ausgehend von den
aktiven Erwachsenen ab 18 Jahren sähen die Einnahmen wie folgt aus:
Jahr |
Aktive Erwachsene |
Mögliche
Einnahmen |
2019 |
1.863 davon 524 mit
Jahresbeitrag |
27.945 € |
2020 |
1.641 davon 479 mit
Jahresbeitrag |
24.615 € |
2021 |
1.379 davon 369 mit
Jahresbeitrag |
20.685 € |
2022 (Stand:
10.06.2022) |
1.131 davon 287 mit
Jahresbeitrag |
16.965 € |
Bei diesem Modell
wurden nur die möglichen Einnahmen durch die Jahresgebühr (15 €) berücksichtigt.
Mahn- oder Vorbestellgebühren wurden nicht eingerechnet. Mögliche Rückgänge bei
den aktiven Lesern und mögliche Ermäßigungen wurden ebenfalls nicht beachtet.
Vorschlag für die Änderung weiterer Gebühren:
Mahngebühren
Mahngebühren fallen
immer dann an, wenn Bücher oder sonstige Medien nicht innerhalb der Leihfrist
zurückgegeben werden. Die Gebühren werden bei der Ausfertigung des
Mahnschreibens fällig.
Für eMedien fallen
keine Mahngebühren an. Nach Ablauf der Leihfrist können die Titel nicht mehr
geöffnet werden.
Aktuell |
Vorschlag |
Für Personen
bis zum vollendeten 18. Lebensjahr
1 €* Für Personen
ab dem vollendeten 18. Lebensjahr
2 €* |
Keine Änderung |
*zzgl. Porto
Die erste Mahnung
kann auf Leserwunsch per eMail versandt werden. Hier entfällt das Briefporto.
Es werden max. drei Mahnbriefe pro fälligem Medium verschickt.
Eine Schätzung über
die Einnahmen durch Mahngebühren ist unmöglich. In den letzten Jahren gingen
diese Gebühren jedoch zurück. Ein Grund könnte die technischen Möglichkeiten
sein, die eine Verlängerung jederzeit von überall ermöglichen.
Fernleihgebühren
Medien, die nicht
im Bestand der Stadtbibliothek verfügbar sind, können bei anderen Bibliotheken
bestellt werden. Vorrangig bestellt wird wissenschaftliche Literatur für
Facharbeiten, das Studium oder beruflicher Weiterbildung.
Momentan |
Vorschlag |
2 €/Bestellung |
3 €/Bestellung |
Die Portokosten für
Fernleihen sind teurer geworden. Deshalb schlägt die Stadtbibliothek eine
Erhöhung der Fernleihgebühr vor.
Bei Kopien können
evtl. Kopierkosten anfallen. Diese sind vor der Bestellung nicht absehbar.
Fernleihgebühren in
anderen Bibliotheken:
|
Fernleihgebühr |
Stadtbibliothek
Lohr |
3 €/Bestellung |
Stadtbibliothek
Höchberg |
3 €/Bestellung |
Stadtbücherei
Wertheim |
3 €/Bestellung zzgl. Kosten für das
Rückporto |
Ersatzausweis
Kosten für
Ersatzausweis momentan:
Erwachsene 2,50 €
Kinder bis zum
vollendeten 18. Lebensjahr 1,25 €
Ersatzausweis
Gebühr Vorschlag neu:
Kinder, Jugendliche
als auch Erwachsene 3,00
€
Die einzelnen
Lesergruppen erhalten alle den gleichen Ausweis. Deshalb sollten die Gebühren
für den Ersatzausweis für alle gleich sein.
Vormerkung von Medien
Entliehene Titel
können vorbestellt werden. Vorbestellgebühr: 1 €/Bestellung
Sonstige Gebühren
1.
Gebühren
für ein verloren gegangenes bzw. beschädigtes Medium
Neupreis oder Beschaffung eines gleichwertigen Mediums zzgl. einer Pauschale
für die ausleihfertige Bearbeitung pro Medium: 2 €
Sollte das ersetzte Medium wieder auftauchen ist eine Rückerstattung nicht
möglich.
2.
Bei
Beschädigung oder Verlust von Spielteilen: 2 € pro Teil
3.
RFID-Etikett
beschädigt oder verloren: 2 €
Die Nutzung von WLAN soll weiterhin
kostenlos bleiben.
Sonstige Vorschläge
Neubürgerinnen und
Neubürger der Stadt Marktheidenfeld erhalten einen Schnupperausweis für drei
Monate kostenlos. Geflüchtete sind Neubürgerinnen und Neubürger und erhalten
einen Schnupperausweis.
Bei der Anmeldung
im Bürgerbüro wird ein Gutschein für den Ausweis ausgegeben werden.
Bei der Anmeldung
von Kindern unterschreibt der Erziehungsberechtigte die Anmeldung. Sobald die
Person 18 Jahre wird, müsste sie selbst die Anmeldung unterschreiben. Bis heute
verlangt die Stadtbibliothek kein neu ausgefülltes Anmeldeformular. Das soll
mit der neuen Gebührensatzung eingeführt werden. Ab dem 18. Geburtstag soll von
allen, die z. B. seit dem sechsten Geburtstag einen Leserausweis nutzen, eine
neu ausgefüllte Anmeldung angefordert werden.
Aus dem Gremium
wird eine Gebührenermäßigung für Schwerbehinderte angeregt. Geschäftsleitender
Beamter Hanakam sagt zu, den Vorschlag aufzunehmen.
Stadtrat Harth hält
für die Fraktion der SPD fest, der Vorschlag beinhalte die Einführung einer
Jahresgebühr. Seine Fraktion sei der Auffassung, allen Bürgern müsse der Zugang
zum Kulturmittel „Buch“ ermöglicht werden, was mit einer Jahresgebühr nicht
mehr gegeben sei und kündigt eine Ablehnung des Beschlusses an.
Beschluss:
Die Verwaltung wird
beauftragt, einen Vorschlag für eine überarbeitete Gebührensatzung zum
01.01.2023 auszuarbeiten.