Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 6

(Bei Behandlung des Tagesordnungspunktes sind Stefanie Rück vom Planungsbüro Koch sowie Jens Seifert von Dreger Immobilien anwesend.)

 

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 23.04.2020 die Ausweisung eines Wohn- und Mischgebietes für das ehemalige Ziegeleigelände beschlossen. Die ebenfalls erforderliche 30. Änderung des Flächennutzungsplanes wurde bereits am 27.09.2018 angestoßen. Die beiden Verfahren werden parallel zueinander geführt. Ein entsprechender Auslegungsbeschluss wurde am 26.11.2020 gefasst, die frühzeitige Beteiligung für beide Bauleitplanverfahren erfolgte vom 18.01. – 19.02.2021. Die anschließende förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung sowie die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und auch der Nachbargemeinden fand vom 30.08. – 02.10.2021 statt.

Die hierbei vorgebrachten Bedenken, Anregungen und Hinweise wurden zwischenzeitlich geprüft und ggf. in die Planung eingearbeitet bzw. werden zur Kenntnis genommen oder beachtet.

 

Folgende Änderungen wurden im Bebauungsplan u. a. vorgenommen und fließen mit in die Planung ein:

 

·         Feuerwehrumfahrt- bzw. Bewegungsflächen:

In Anlehnung an die Stellungnahme des Kreisbrandrates wurden Feuerwehrumfahrungen bzw. Bewegungsflächen für die Feuerwehr ergänzt.

 

·         Umwandlung Teilbereich MI in GEe

Im Bereich der Bahnhofstraße wurde anstatt des ursprünglich vorgesehenen Mischgebietes ein eingeschränktes Gewerbegebiet vorgesehen (ausgeschlossen sind Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäude sowie Anlagen für sportliche Zwecke, zudem betriebszugehörige Wohnungen, Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale und gesundheitliche Zwecke), welches von öffentlich zugänglichen Nutzungen gem. § 3 Abs. 5d BImSchG ausgenommen ist, um vorsorgend Abstand zu der schutzbedürftigen Nutzung des Tanklagers herzustellen.

 

·         Anordnung der Schlafräume zur lärmabgewandten Seite

Aufgrund einer neuen Schallpegelmessung zum aktuellen Schießbetrieb der Königlich-Privilegierten Schützengesellschaft wurde die Empfehlung ausgesprochen, die Anordnung der Schlafräume auf der lärmabgewandten Seite anzuordnen. Dies wurde als Hinweis aufgenommen.

 

·         Aufnahme der gestalterischen Festsetzungen in die Nutzungsschablone:

- Aufnahme Dachneigung in die Nutzungstabelle

- Ergänzende Festsetzung: einheitliche Dachneigung bei aneinandergebauten Gebäuden

- Ergänzende Festsetzung: Fassadenbegrünung zulässig

 

·         Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung:

Neubilanzierung des naturschutzrechtlichen Eingriffs aufgrund der Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde sowie kleinerer Planänderungen

=> erhöhter Ausgleichsbedarf von 13.826 m² auf 19.911 m² Ausgleichsflächenwert

=> Nachweis der erhöhten Ausgleichsfläche mit 24.307 m² und 19.920 m² Ausgleichsflächenwert
=> Erweiterung des Geltungsbereichs des Bebauungsplans von 52.536 m² auf 53.920 m² Fläche
=> Modifizierte Festsetzungen der Ausgleichsmaßnahmen u. a. erhöhter Kräuteranteil der Ansaaten (von 30 % auf 80 %); Erhöhung der Breite von Gehölzsäumen inkl. Gras- und Krautsaum

 

·         Besonderer Artenschutz:

-       Prüfung der Ausnahmen im Hinblick auf die Schädigung der Zauneidechse und Beantragung der Ausnahme nach § 45 Abs. 7 BNatSchG

-       Ausnahmeantrag, da die Höhere Naturschutzbehörde die Funktion der bisher vorgesehenen artenschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen) als nicht mehr im räumlich-funktionalen Zusammenhang erfüllt ansieht; die vorgesehenen (und bereits erstellten) Ersatzhabitate mit Umfeld dienen jetzt der Sicherung des Erhaltungszustands (FCS-Maßnahmen) als Voraussetzung für die Ausnahme.

·         Ergänzende Hinweise:

- Ergänzung Hinweis: Schutz vor Überflutungen durch Starkregen

- Ergänzungen und Änderungen in der Begründung, der Begründung zum Grünordnungsplan und dem Beitrag zum besonderen Artenschutz sowie dem Umweltbericht zu den bereits genannten Themenkomplexen und von Hinweisen aus den Stellungnahmen

 

·         Sonstige Änderungen und Ergänzungen:

- Kataster/Flurstücke aktualisiert (Flurstücke wurden teilweise geteilt; geringe Flächenabweichungen)

- Bezug max. Wandhöhe nun auf Straßenhöhe sowie zusätzlich Festsetzung der Höhenlage der Verkehrsfläche (vorher: Wandhöhe bezogen auf NN)

- Festsetzung einer abweichenden Abstandflächentiefe für die Giebelwände im WA und MI

 

Der Geltungsbereich umfasst nun folgende (aktualisierten) Flurstücke:

 

7226/4 – Teilfläche; 7226/5 – Teilfläche, 7226/6, 7226/7, 7229 – Teilfläche; 7229/2 – Teilfläche, 7230 – Teilfläche, 7232 – Teilfläche, 7233 – Teilfläche, 7259/2, 7269, 7274, 7274/2 – Teilfläche, 7274/4 – Teilfläche, 7274/5, 7274/6 – Teilfläche, 7277 – Teilfläche, 7278 – Teilfläche, 7287 – Teilfläche, 7288 – Teilfläche, 7304 – Teilfläche, 7304/1, 7305/1 – Teilfläche, 7321/3 der Gemarkung Marktheidenfeld.

Die Gesamtfläche des Geltungsbereichs beträgt rd. 5,2 ha.

 

Folgende Änderungen wurden in der 30. Änderung des Flächennutzungsplanes u. a. vorgenommen:

 

·         Flächenanpassungen entsprechend Bebauungsplan

·         Ergänzungen in der Begründung und dem Umweltbericht entsprechend Bebauungsplan und Hinweisen aus den Stellungnahmen.

 

Frau Rück vom Ingenieurbüro Koch erläutert die vorgenommenen Planungsänderungen und die im Hinblick auf die eingegangenen Stellungnahmen erfolgten Abwägungsvorschläge für beiden Bauleitplanverfahren. Von Seiten der Öffentlichkeit wurden keinerlei Bedenken, Anregungen oder Hinweise vorgebracht.

 

Die Abwägungsmatrix mit Einzelbeschluss-Vorschlägen wurde dem Stadtrat über das Ratsinformationssystem zur Vorberatung zur Verfügung gestellt. Rückfragen oder Änderungswünsche hierzu wurden seitens der Stadträte keine vorgebracht.

 

Frau Rück erläutert die in den Flächennutzungsplan und in den Bebauungsplan eingearbeiteten Änderungen anhand einer Präsentation. Sie steht für Rückfragen des Gremiums zur Verfügung.

 

Stadtrat Harth beantragt die getrennte Abstimmung über die Änderung des Flächennutzungsplans und über die Änderung des Bebauungsplans.


Abschließender Beschluss:

 

1.    Nach eingehender Beratung und Abwägung der privaten und öffentlichen Belange gegeneinander und untereinander wird den Vorschlägen über die Behandlung der abwägungsrelevanten Stellungnahmen, die im förmlichen Beteiligungsverfahren nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB zur Entwurfsplanung der 30. Änderung des Flächennutzungsplanes abgegeben worden sind, zugestimmt.

2.    Der vorgelegten Entwurfsplanung der 30. Änderung des Flächennutzungsplanes einschließlich der jeweiligen Begründung in der Fassung vom 20.05.2022 wird zugestimmt.

3.    Die Verwaltung wird beauftragt, die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit sowie die erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange für das Bauleitplanverfahren gem. §4a Abs. 3 BauGB durchzuführen.

 

mehrheitlich beschlossen   Ja 18  Nein 3 

 

 

 

4.    Nach eingehender Beratung und Abwägung der privaten und öffentlichen Belange gegeneinander und untereinander wird den Vorschlägen über die Behandlung der abwägungsrelevanten Stellungnahmen, die im förmlichen Beteiligungsverfahren nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplanes „Wohn- und Mischgebiet ehemaliges Ziegeleigelände“, Kernstadt, abgegeben worden sind, zugestimmt.

5.    Dem vorgelegten erneuten Entwurf des Bebauungsplanes „Wohn- und Mischgebiet ehemaliges Ziegeleigelände“, Kernstadt, einschließlich der jeweiligen Begründung in der Fassung vom 20.05.2022 wird zugestimmt.

6.    Die Verwaltung wird beauftragt, die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit sowie die erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange für das Bauleitplanverfahren gem. §4a Abs. 3 BauGB durchzuführen.