Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 23, Nein: 1

Nachdem bei der Stadt Rothenfels in der vergangenen Zeit etliche Bauwillige Anfragen bezüglich Bauplätzen gestellt haben und um den aktuellen und zukünftigen Bedarf an Bauland für Wohnhäuser abzudecken, ist die Ausweisung eines weiteren Wohngebietes nach Aussage der Stadt Rothenfels notwendig.

 

Der Bebauungsplan Wohngebiet „Westlich des Schlangenbrunn“ im Rothenfelser Stadtteil Bergrothenfels soll die Rahmenbedingungen für die Erschließung neuer Wohnungsbauflächen schaffen und die städtebauliche Entwicklung langfristig sichern. Dabei gilt es, insbesondere den Bedürfnissen junger Familien Rechnung zu tragen und ein attraktives Wohnumfeld herzustellen. Zudem soll sich die neue Bebauung in den städtebaulichen Kontext des Stadtteils Bergrothenfels einfügen.

 

Der Vorhabenbereich des Bebauungsplans liegt am südlichen Ortsrand des Ortsteils Bergrothenfels, südwestlich der Siedlungsstraße „Zum Schlangenbrunn“ an einer nach Südwest ansteigenden Anhöhe am Rande des Spessarts. Die im Norden an das Plangebiet angrenzenden Siedlungsbereiche werden durch eine typisch ländliche Einfamilienhausbebauung geprägt. Zusätzlich grenzt im Nordosten ein landwirtschaftlicher Betrieb (Zum Schlangenbrunn 36) mit dahinterliegenden Weideflächen an das Plangebiet an. Im Westen, Süden und Osten des Plangebiets befinden sich überwiegend landwirtschaftlich genutzte Mähwiesen.

 

Der Gesamtgeltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst eine Fläche von 1,53 ha. Durch den Bebauungsplan werden etwa 23 Baugrundstücke erschlossen, welche durch Einzel- und Doppelhäuser bebaut werden können. Es ist davon auszugehen, dass es sich überwiegend um Einfamilienhäuser (evtl. mit Einliegerwohnung) handeln wird, es können aber auch Mehrfamilienhäuser entstehen, da eine Begrenzung der zulässigen Wohnungszahl nicht vorgegeben wird.

 

Es wird ein Allgemeines Wohngebiet (WA) unter Ausschluss der Nutzungen nach § 4 Abs. 3 BauNVO festgesetzt, d. h. Betriebe des Beherbergungsgewerbes, sonstige nicht störende Gewerbebetriebe, Anlagen für Verwaltungen, Gartenbaubetriebe und Tankstellen sind nicht zulässig.

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist in der gültigen Fassung des Flächennutzungsplans überwiegend den Flächen für die Landwirtschaft und zum Teil einem Sondergebiet „Hallengebiet“ mit Randeingrünung zuzuordnen. Der geplante Bebauungsplan Wohngebiet "Westlich des Schlangenbrunn" kann sich derzeit nicht aus den Darstellungen des Flächennutzungsplanes entwickeln. Da der Flächennutzungsplan im beschleunigten Verfahren nach §13b BauGB (Einbeziehung von Außenbereichsflächen in den Innenbereich) aufgestellt wird, kann der Bebauungsplan auch aufgestellt werden, wenn er vom Flächennutzungsplan abweicht. Der Flächennutzungsplan ist im Wege der Berichtigung anzupassen.


Beschluss:

 

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes „Westlich des Schlangenbrunn“ für ein allgemeines Wohngebiet in Rothenfels, Stadtteil Bergrothenfels, besteht Einverständnis. Belange der Stadt Marktheidenfeld sind nicht tangiert.