Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 23, Nein: 1

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes für ein allgemeines Wohngebiet (WA) „Schleifrain“ im Hafenlohrer Ortsteil Windheim sollen die Rahmenbedingungen für die Erschließung neuer Wohnbauflächen geschaffen und die städtebauliche Entwicklung langfristig gesichert werden. Dabei sollen insbesondere die Bedürfnisse junger Familien Rechnung getragen und eine attraktives Wohnumfeld geschaffen werden. Zudem soll sich die neue Bebauung in den städtebaulichen Kontext des Stadtteils Windheim einfügen und der sensiblen Lage am Ortsrand Rechnung tragen.

 

Das Plangebiet liegt im Nordwesten des Gemeindegebiets am südlichen Ortsrand des Ortsteils Windheim. Die beiden Ortsteile Windheim und Hafenlohr liegen im Hafenlohrtal kurz vor bzw. an der Mündung der Hafenlohr in den Main. Während der Ortsteil Hafenlohr bereits im Maintal liegt, liegt der Ortsteil Windheim am Rande Spessarts zwischen verschiedenen Anhöhen. Charakterstiftend ist v. a. der bewaldete Trauberg, der den Ortsteil von Westen her einrahmt. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans wird im Norden und im Westen von Siedlungsflächen, im Nordosten vom Hafenlohrtal, im Osten durch verbuschte Hangpartien des Achtelsbergs und im Süden durch offene Feldflur begrenzt.

 

Der Gesamtgeltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst eine Fläche von 1,41 ha. Geplant sind mindestens 17 einzelne Baufelder, welche sowohl eine Einzelhaus- und/oder Doppelhausbebauung zulassen.

Der Bebauungs- und Grünordnungsplan „Schleifrain“ wird im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB (d. h. Einbeziehung von Außenbereichsflächen in den Innenbereich zu Wohnzwecken) aufgestellt.

 

Die ausnahmsweise zulässigen Nutzungen in einem „allgemeinen Wohngebiet“ nach § 4 Abs. 3 BauNVO, d. h. Betriebe des Beherbergungsgewerbes, sonstige nicht störende Gewerbebetriebe, Anlagen für Verwaltungen, Gartenbaubetriebe und Tankstellen werden ausgeschlossen, nachdem das Wohnen im Mittelpunkt stehen soll und die weiteren Nutzungen an dieser Stelle nicht erwünscht sind. Im gültigen Flächennutzungsplan der Gemeinde Hafenlohr wird der Geltungsbereich des Bebauungsplans als Wohnbaufläche dargestellt. Der aufzustellende Bebauungs- und Grünordnungsplan „Schleifrain“ kann sich somit aus den Darstellungen des rechtsgültigen Flächennutzungsplanes entwickeln.


Beschluss:

 

Von Seiten der Stadt Marktheidenfeld bestehen keine Einwände gegen die Aufstellung des Bebauungsplanes „Schleifrain“ in Hafenlohr, Ortsteil Windheim. Belange der Stadt Marktheidenfeld werden nicht tangiert.