Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 24, Nein: 0

Neben der Satzung wurde von der Verwaltung auch eine Gebührensatzung ausgearbeitet.

 

In der Sitzung am 24.02.2022 wurden die wichtigsten Eckpunkte festgehalten.

Mit dem Neustart als Musikschule werden die Gebühren erhöht und orientieren sich an den Durchschnittsgebühren für Musikschulen in Unterfranken. Dabei wird insbesondere auf eine sozialverträgliche Gebührenstruktur (Familienermäßigung, Ermäßigung bei Mehrfachbelegung) Wert gelegt.

 

Ermäßigungen/Zuschläge:

·         Bei Belegung eines Instrumentalfachs ist ein Ensemblefach gebührenfrei.

·         Familienermäßigung: Für Erwachsene und deren Kinder ohne eigenes Einkommen, die gleichzeitig an der Musikschule gebührenpflichtigen Instrumental- oder Gesangsunterricht erhalten und im gleichen Haushalt leben, wird je eine Gebührenermäßigung in Höhe von je 10 % gewährt.

·         Mehrfächerermäßigung: Eine Mehrfachbelegung liegt vor, wenn ein Schüler zwei oder mehr Instrumentalfächer oder Gesang gemäß Schulordnung belegt. Es wird eine Gebührenermäßigung für jedes Fach in Höhe von 10 % gewährt.

·         Sozialermäßigung: Aus sozialen Gründen kann Schülerinnen und Schülern auf schriftlichen Antrag eine Ermäßigung der Unterrichtsgebühren gewährt werden. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.

·         Erwachsenenzuschlag: Erwachsene Schüler zahlen 10 % zusätzlich. Dies gilt nicht, wenn der Schüler/die Schülerin sich zum Zeitpunkt des Unterrichts in Ausbildung befindet.

 

Ein Auswärtigenzuschlag soll nicht erhoben werden.

 

Ausgehend von der in der Sitzung des Stadtrats am 24.02.2022 vorgestellten Gebührenstruktur schlägt die Verwaltung eine Gebührenstruktur vor, die sich an den durchschnittlichen Gebühren der Musikschulen in Unterfranken orientiert:

 

Unterrichtsfach

Dauer

Vorlage Stadtrat Jahresgebühr

(24.02.2022)

Empfehlung Jahresgebühr

Monatliche Gebühr

Eltern-Kind-Gruppen, Elementare Musikpädagogik (EMP) in Kindertagesstätten, MFE/EMP, Musikalische Grundausbildung/EMP

45 Min.

280 €

276 €

23 €

Einzelunterricht

45 Min.

1.080 €

1.080 €

90 €

Einzelunterricht

30 Min.

750 €

750 €

62,50 €

2er Gruppe

45 Min.

600 €

600 €

50 €

3er Gruppe

45 Min.

420 €

420 €

35 €

4er Gruppe

45 Min.

380 €

384 €

32 €

5er Gruppe

45 Min.

340 €

336 €

28 €

Ensemble (ohne Unterricht)/Singklassen/

Orientierungsangebote

 

150 €

150 €

12,50 €

 

Mietgebühren für Instrumente staffeln sich wie folgt:

 

Mietgebühren

Musikinstrument

Monatliche Gebühr

Gitarre

7 €

Querflöte, Trompete, Cello

9 €

Saxophon, Klarinette, Tuba

12 €

 

Geschäftsleitender Beamter Hanakam ergänzt, die jetzt zur Beratung stehende Satzung mit Gebührentabelle sowie die zuvor beratene Satzung der Städtischen Musikschule Marktheidenfeld würden jeweils zum 01.09.2022 in Kraft treten. Frau Albert führt aus, das frühere städtische Musikinstitut werde künftig „Städtische Musikschule Marktheidenfeld“ heißen, nicht „Städtische Sing- und Musikschule Marktheidenfeld“. Zu Begründung führt sie an, bei einer Bezeichnung als „Sing- und Musikschule“ seien die Unterrichtsfächer „Gesang“ und „Chor“ zwingend anzubieten, bei einer „Musikschule“ seien beide Fächer optional.

 

Es wird nach den recht gering erscheinenden Mietgebühren für Leihinstrumente gefragt. Frau Albert erläutert, es handele sich um Instrumente aus dem Bestand, und auf weitere Rückfrage, dass Neuanschaffungen vorläufig nicht geplant seien. Die Mietgebühren seien an andere Einrichtungen angelehnt.


Beschluss:

 

Der Gebührensatzung (Anlage 2 zum Protokoll) mit Gebührentabelle (Anlage 3 zum Protokoll) wird in der vorgestellten Form zugestimmt. Die Verwaltung wird mit der Ausfertigung und Bekanntmachung beauftragt.