Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0

Das Bauvorhaben befindet sich gem. § 35 BauGB im Außenbereich auf dem Flurstück 613 der Gemarkung Altfeld, nordwestlich angrenzend an das Baugebiet Hirtengärten IV. Es wird davon ausgegangen, dass es sich hier um ein landwirtschaftlich privilegiertes Vorhaben handelt, den Privilegierungstatbestand prüft jedoch das Landratsamt Main-Spessart.

Öffentliche Belange stehen dem Vorhaben nicht entgegen, die Erschließung ist über den landwirtschaftlichen Weg Fl.-Nr. 614, Gemarkung Altfeld, möglich und wird als ausreichend erachtet.

 

Vorgesehen ist eine Lager- und Maschinenhalle mit einer Größe von 30,00 m x 12,60 m und einer Firsthöhe von 6,50 m. Die Dachneigung des Satteldaches aus Trapezblech beträgt 12°. Die Verkleidung der Halle ist in Stahl-Trapezblech geplant. Darüber hinaus ist eine befestigte Freifläche mit einer Größe von 12,6 m x ca. 6 m vorgesehen.

 

Das anfallende Regenwasser soll in die direkt neben der Lager- und Maschinenhalle geplante Zisterne eingeleitet werden und von dort per Überlauf in die geplante Sickermulde gelangen.

 

Die Einordnung des Bauvorhabens wird von Herrn Burk anhand einer Gegenüberstellung vom entsprechenden Flächennutzungsplan zum Bebauungsplan veranschaulicht gezeigt.

Stadtrat Helmut Adam findet die Übersicht sehr hilfreich und ist der Auffassung, dass einer zukunftsorientierten baulichen Weiterentwicklung in diesem Bereich das geplante Bauvorhaben nicht im Weg steht.

 

Stadtrat Joachim Hörnig fragt nach, ob die Dachfläche nicht mit einer Photovoltaik-Anlage ausgestattet werden könnte. Herr Burk erläutert hierzu: Das Grundstück liegt im Außenbereich. Bei Beantragung einer Photovoltaik-Anlage gibt der Netzbetreiber den Einspeisepunkt in das Stromnetz vor. Die Herstellung einer entsprechenden Zuleitung liegt im Allgemeinen im Zuständigkeitsbereich des Bauwerbers und somit auch deren Realisierung unter wirtschaftlicher Betrachtung.


Beschlussvorschlag:

 

Dem Bauvorhaben wird zugestimmt.