Über das Gesamtbauvorhaben wurde bereits in der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 13.08.2020 als verwaltungsinternes Bauvorhaben informiert.

 

Das Vorhaben liegt in den im Zusammenhang bebauten Ortsteilen gem. § 34 BauGB und fügt sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Die Erschließung ist ebenfalls gesichert.

 

Der nun eingereichte Tekturantrag bezieht sich auf die Umplanung des ursprünglich geplanten Carports und Fahrradraums an der Grenze zum Nachbaranwesen Ludwigstraße 12. Hier wurde die Größe des Gebäudes deutlich verringert, die Anzahl der Stellplätze ist jedoch gleichgeblieben und wurde entsprechend nachgewiesen.

 

Zudem wird im Bereich der Bestandsstellplätze zur Echterstraße hin ein Carport und Mülltonnenraum errichtet, um u. a. ein Ein- und Aussteigen von Rollstuhlfahrern bei Regen im Trockenen zu gewährleisten. Von den zunächst vorgesehenen Längsparkern an der Ludwigstraße wurde zwischenzeitlich wieder Abstand genommen.

 

Dem Bauvorhaben wurde verwaltungsintern zugestimmt.

 

Es ergeht der Hinweis an das Landratsamt auf die Umsetzung und Einhaltung der Stellplatz- und Ablösesatzung zu achten.

 

Auf Nachfrage von Stadtrat Martin Harth, erläutert Herr Burk, dass der Gehweg nicht beeinträchtigt ist, da sich die geplanten Bauten auf dem Baugrundstück befinden.