Das Bauvorhaben liegt in dem im Zusammenhang bebauten Ortsteil gem. § 34 BauGB und fügt sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Auch die Erschließung ist gesichert.

 

Es handelt sich hier um eine ehemalige betriebszugehörige Wohnung des Wonnemars bzw. des Bad Maradies. Nachdem die Betriebszugehörigkeit inzwischen entfallen ist, ist eine Nutzungsänderung erforderlich.

 

Die für ein Einfamilienhaus erforderlichen zwei Stellplätze sind in und vor der Garage nachgewiesen.

 

Das gemeindliche Einvernehmen wurde erteilt.