Das Bauvorhaben liegt gem. § 34 BauGB in den im Zusammenhang bebauten Ortsteilen, direkt neben dem früheren Bahnhofsgebäude.

 

Die vorhandenen Anbauten an das Bestandsgebäude werden komplett abgerissen und ein Anbau in nordöstliche Richtung erstellt. Die erforderlichen Stellplätze für das Wohngebäude werden in der bestehenden Doppelgarage nachgewiesen. Das Bauvorhaben fügt sich in die nähere Umgebung ein, die Erschließung ist gesichert.

 

Das gemeindliche Einvernehmen wurde erteilt.