Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0

Für dieses Grundstück wurde bereits in der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 14.09.2021 eine Bauvoranfrage gestellt. Diese wurde von Seiten der Stadt Marktheidenfeld befürwortet, allerdings das Verfahren später eingestellt.

 

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Lauterpfad“ im Stadtteil Marienbrunn.

 

Das Hauptwohngebäude wird mit einem 40°-Satteldach ausgeführt, der eingeschossige Anbau mit einem Flachdach. Im Untergeschoss ist zudem eine Einzimmerwohnung vorgesehen.

Nachdem der Bebauungsplan als Dachformen nur Sattel- oder Schopfwalmdächer zulässt, sind für den Flachdachanbau entsprechende Befreiungen für die Dachform und damit einhergehend für die Dachneigung erforderlich. Nachdem das Haupthaus aber mit dem Satteldach dominiert und in diesem Baugebiet bereits Flachdachanbauten vorhanden sind, kann diese erteilt werden.

 

Darüber hinaus ist eine Befreiung bezüglich der bergseitigen Traufhöhe notwendig. Vorgesehen ist lediglich eine Traufhöhe von 3,50 m, geplant wurde hier aber mit einer Traufhöhe von 3,97 m. Nachdem es sich hier um eine nur geringfügige Überschreitung handelt, welche im gesamtheitlichen städtebaulichen Erscheinungsbild nicht in Erscheinung tritt, ist diese vertretbar.

 

Die erforderlichen Stellplätze, zwei für die Hauptwohnung und einer für die Einliegerwohnung, werden in der Doppelgarage sowie nordöstlich vor dem Gebäude nachgewiesen. Nachdem das Grundstück eine Größe von 600 m² überschreitet und der Abstand zwischen den Zufahrten mehr als 8 m beträgt, ist diese zweite Zufahrt zulässig.


Beschlussvorschlag:

 

Dem Bauvorhaben wird mit Befreiungen bezüglich der Dachform und Dachneigung sowie bezüglich der Traufhöhe zugestimmt.