Stadtrat Harth erinnert an das auf der Stadtmauer „sitzende“ Gartenhäuschen am Friedhof. Er bittet das städtische Bauamt um Inspektion des Zustandes. Er hält fest, das Gartenhäuschen stehe auf der Denkmalschutzliste, sei jedoch Privateigentum.

Erster Bürgermeister Stamm sagt eine Prüfung zu.