Durch ein Versehen wurden die üblicherweise zu behandelnden öffentlichen Tagesordnungspunkte „Informationen“ und „Anfragen“ nicht in der Tagesordnung ausgewiesen. Erster Bürgermeister Stamm fragt an, ob mit der Erweiterung der öffentlichen Tagesordnung um die beiden genannten Punkte Einverständnis bestehe. Aus dem Gremium werden keine Einwände vorgebracht, somit besteht mit der Vorgehensweise konkludent Einverständnis.

 

Die Tagesordnung wird daher um den öffentlichen Tagesordnungspunkt „Informationen“ und den öffentlichen Tagesordnungspunkt „Anfragen“ erweitert.