Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 22, Nein: 0

Der Planungsausschuss des Regionalen Planungsverbandes Würzburg (2) hat beschlossen, den Regionalplan zu ändern und Beteiligungsverfahren für folgende Änderungen durchzuführen:

 

·         13. Änderung: Kapitel B II „Siedlungswesen“, Aufhebung des Ziels B II 4.3, betreffend das Vorbehaltsgebiet für gewerbliche Siedlungstätigkeit „Gieshügler Höhe“ (betrifft Gemeinden Gerbrunn + Theilheim)

 

Im Jahr 2005 wurde zur langfristigen Sicherung einer größeren, für gewerbliche Nutzung geeignete Fläche innerhalb des Verdichtungsraums Würzburg das Gebiet „Gieshügler Höhe“ als Vorbehaltsgebiet für gewerbliche Siedlungstätigkeit ausgewiesen. Die Belange, für die in Regionalplänen Vorrang- oder Vorbehaltsgebiete festgelegt werden können, bestimmt das LEP. Nachdem das aktuelle Landesentwicklungsprogramm (LEP) keine Ermächtigungsgrundlage mehr für die Festlegung eines solchen Gebietes mehr enthält, ist die Aufhebung des Vorbehaltsgebiet für gewerbliche Siedlungstätigkeit geboten.

 

·         14. Änderung: Kapitle B XI „Wasserwirtschaft“, Aufhebung des Ziels BXI 1.1, betreffend die Trinkwassertalsperre im Spessart (betrifft Gemeinde Hafenlohr)

 

Das Kapitel B XI Wasserwirtschaft liegt noch in seiner ursprünglichen Form aus dem Jahr 1985 vor. Enthalten ist hier noch das Ziel der überregionalen Trinkwasserversorgung in der Region Würzburg und darüber hinaus (auch für Region Bayerischer Untermain sowie Main-Rhön) durch eine Trinkwassertalsperre im Spessart. Zwischenzeitlich wurde von diesem Vorhaben Abstand genommen, da nicht zuletzt die Versorgungssicherheit in der Region inzwischen durch zahlreiche Maßnahmen deutlich erhöht werden konnte (z. B. durch Erschließung neuer Grundwasservorkommen, Erhöhung der Speicherkapazität, Erneuerung der Netze mit Reduzierung der Wasserverluste, die Schaffung von Verbundleitungen, die Beileitung von Fernwasser, die sinkende Bevölkerungszahl sowie der sinkende Pro-Kopf-Verbrauch). Im Ergebnis ist die regionale Trinkwasserversorgung auch ohne die Errichtung einer Trinkwassertalsperre sichergestellt.

 

·         15. Änderung: Kapitel B X „Energieversorgung“, Änderung Abschnitt B X 5.1 „Windkraftnutzung“ (betrifft Gemeinde Uettingen)

 

Es handelt sich hier um Änderungen im Bereich der Windkraftnutzung im Landkreis Würzburg, Gemeinde Uettingen (WK 49 „Südlich Uettingen“). Hier soll anstelle eines Ausschlussgebietes für Windkraftnutzung ein Vorranggebiet für Windkraftnutzung ausgewiesen werden. Der erforderliche Freihaltekorridor von 60° wird nachgewiesen.

 

·         16. Änderung: Kapitel A V „Zentrale Orte und Siedlungsschwerpunkte“, Fortschreibung und neue Bezeichnung A V „Zentrale Orte“ (betrifft gesamte Region)

 

Das zentralörtliche System gem. Landesentwicklungsprogramm (LEP) aus dem Jahr 2013 in Bayern umfasst folgende Stufen: Grundzentren (z. B. Kreuzwertheim), Mittelzentren (z. B. Marktheidenfeld, Lohr, Gemünden und Karlstadt), Oberzentren, Regionalzentren (Würzburg) und Metropolen. Die Einstufungen in der Region sind der Anlage zu entnehmen.

 

Nachdem der Regionalplan noch auf dem LEP aus dem Jahr 2006 basiert und anstatt der Grundzentren gem. LEP noch zwischen Klein- und Unterzentren sowie Siedlungsschwerpunkten differenziert, kann dieser nicht mehr als aus dem LEP entwickelt angesehen werden und ist somit im Zuge der Änderung anzupassen.

 

Geschäftsleitender Beamter Hanakam verweist auf die Vorlage und erläutert, der Regionalplan Würzburg basiere auf dem LEP. Die Verwaltung erhebe keine Einwände, da der Regionalplan die Belange der Stadt Marktheidenfeld nicht tangiere.

 

Auf den Hinweis des Ersten Bürgermeisters, die Hafenlohrtalsperre sei aus dem Regionalplan verschwunden, hält Stadtrat Joachim Hörnig fest, im Rundfunk sei erwähnt worden, aufgrund der Trockenheit der Region sei die Hafenlohrtalsperre erneut im Gespräch.


Beschluss:

 

Gegen die Änderungen des Regionalplans Würzburg bestehen von Seiten der Stadt Marktheidenfeld keine Einwände.