Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 4

Für die Interims-Stahlbauhalle wurde die Baugenehmigung inzwischen bis Ende 2023 verlängert, jedoch mit der Maßgabe, den Bereich des Bebauungsplanes im Hinblick auf die derzeitige bzw. künftige Nutzung anzupassen. Momentan sind die betroffenen Flurstücke Nrn. 1500/16, 3555, 3565 sowie jeweils eine Teilfläche aus Fl.-Nr. 2572/12 bzw. 2572/16 der Gemarkung Marktheidenfeld im Bebauungsplan als Sondergebietsfläche (Erweiterungsfläche für Tennis und Sport) ausgewiesen. Dieser Bereich soll nun durch eine Änderung des Bebauungsplanes künftig als beschränktes Gewerbegebiet (GEb) ausgewiesen werden, um zum einen die Nachnutzung der Interimsfeuerwehr für das Rote Kreuz sowie den ABC-Zug zu ermöglichen und zum anderen auch eine daran anschließende Nutzung durch die Stadt selbst zu gewährleisten.

 

Von Seiten des Landratsamtes wurde darauf hingewiesen, dass aufgrund des benachbarten Sondergebiets „Beschützende Werkstätten, sonderpädagogisches Förderzentrum“ verschiedene Gewerbegebietsnutzungen, wie gem. § 8 Abs. 2 Nr. 3 BauNVO Tankstellen sowie gem. § 8 Abs. 3 Nr. 1 BauNVO Betriebsleiterwohnungen und gem. § 8 Abs. 3 Nr. 3 BauNVO Vergnügungsstätten auszuschließen sind. Außerdem wird eine immissionsschutzrechtliche Kontingentierung erforderlich sein.

 

Die Änderung des Bebauungsplanes kann gem. § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren erfolgen. Eine Änderung des Flächennutzungsplanes ist somit nicht erforderlich, es erfolgt hier lediglich eine Anpassung im Wege der Berichtigung.

 

Mit der Änderung des Bebauungsplanes ist bereits das Büro Röschert (Rö Ingenieure) aus Würzburg beauftragt worden.

 

Hinsichtlich einer Rückfrage aus dem Gremium zu der bereits beauftragten Änderung des Bebauungsplans führt stellvertretender Bauamtsleiter Burk aus, man habe sich aus Kostengründen mit dem Büro auf eine stundenweise Abrechnung geeinigt. Der Auftrag belaufe sich auf rund 7.500 €. Geschäftsleitender Beamter Hanakam ergänzt, aufgrund der Abrechnung außerhalb der Regelungen der HOAI liege die Vergabe im Verantwortungsbereich des Ersten Bürgermeisters, da dieser gemäß Geschäftsordnung Vergaben bis zu 30.000 € ohne vorherige Beratung im Gremium tätigen dürfe.


Beschluss:

 

Der Änderung des Bebauungsplanes „Am Maradies“ Sondergebiet für Sport und Freizeit für den Bereich „Erweiterung Tennis/Sport“ auf den Flurstücken Nrn. 1500/16, 3555, 3565 sowie jeweils einer Teilfläche aus Fl.-Nr. 2572/12 bzw. 2572/16 der Gemarkung Marktheidenfeld wird zugestimmt.

Die Änderung erfolgt im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB.