Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0

Das Bauvorhaben liegt in den im Zusammenhang bebauten Ortsteilen, im förmlich festgesetzten Sanierungsgebiet „Altstadt“ im Gebäudeensemble Mainkai.

 

Das Gebäude soll saniert werden, zudem sollen 16 Zimmer im bestehenden Bau sowie im neuen Anbau entstehen. Das Vorhaben widerspricht den Festsetzungen der Gestaltungssatzung in folgenden Punkten:

 

  • § 4 Dächer – 4.2 Dachneigung (1) Dachflächen

    Das Dach des neuen Gebäudeteils soll straßenseitig mit einer 45°-Dachfläche ausgebildet werden, die rückwärtige als flachgeneigtes Dach, was mit der notwendigen Belichtung im Innenraum und einer angenehme Raumhöhe für die Gästezimmer in den rückwärtigen Gästezimmern begründet wird. Das flachgeneigte Dach ist von außen nicht wahrnehmbar. Gemäß Gestaltungssatzung sollen die Dachflächen des Haupt- und Nebengebäudes eine gleichsymmetrische Neigung von mindestens 40° bis 58° aufweisen. Somit ist hierfür eine Abweichung erforderlich.

  • § 4 Dächer – 4.5 Dachaufbauten/-einbauten (1) Gaubenart

    Die geplanten Dachgauben in der Wagnergasse sollen als Flachdachgauben ausgeführt werden, um ein ruhigeres Gesamtbild zu erreichen. Der Sanierungsbeirat hat der Flachdachgaube zugestimmt. Auch die Sanierungsbeauftragte befürwortet diese. Der erforderlichen Abweichung wird zugestimmt.

  • § 6 Fenster und Schaufenster (1) Fensterformate/-gliederung

    Die beiden neuen Fenster im EG sollen in einem liegenden bzw. quadratischen Format ausgebildet werden. Das Format ergibt sich aus den Breiten der Fenster in den Obergeschossen und aus der Höhe der kleinen Bestandsfenster.


Die in den Sitzungen des Sanierungsbeirates (24.03., 20.12.2021 und 01.02.22) vorgebrachten Anregungen wurden lt. Stellungnahme von Frau Haines nachvollziehbar behandelt. Das Bauvorhaben ist aus städtebaulicher Sicht zu begrüßen und nach Abstimmung mit der Sanierungsbeauftragten kann den Abweichungen zugestimmt werden. Die weiteren gestalterischen Aspekte (Leistungsphasen 5-8), die in der Sanierungsbeiratssitzung vorgebracht wurden, können im Zuge des noch anstehenden Planungsprozesses betrachtet werden.

 

Darüber hinaus ist zudem vorgesehen, die Freischankfläche direkt am Restaurant um 39,12 m² zu erweitern sowie auf einer direkt benachbarten Freifläche eine Terrassenlounge von ca. 30 m² neu zu schaffen. Nachdem es sich hier insgesamt um eine Freischankfläche über 40 m² handelt, ist diese baugenehmigungspflichtig.

 

Zudem sind durch die Sanierung und Umnutzung sowie die Erweiterung der Freischankfläche weitere Stellplätze, d. h. insgesamt für die Maßnahme 24 Stellplätze erforderlich. Aus dem Bestand errechnen sich 26 Stellplätze somit ist auch der Stellplatznachweis erbracht.

 

Grundsätzlich wird die Kooperation zwischen dem Sanierungsbeirat, der Sanierungsbeauftragten und dem Bauherrn vom Gremium sehr positiv bewertet.

 

Es ergeht der Hinweis an das Landratsamt auf die Einhaltung der Stellplatz- und Ablösesatzung, den Brandschutz und den Fußgängerbereich zu achten.


Beschlussvorschlag:

 

Dem Bauvorhaben wird mit Abweichungen von der Gestaltungssatzung im Hinblick auf die Dachneigung, Dachaufbauten sowie die Fensterformate zugestimmt.

 

Die weiteren gestalterischen Aspekte sind mit der Sanierungsbeauftragten im Zuge des noch anstehenden Planungsprozesses (Leistungsphasen 5-8) abzustimmen.