Bekanntmachung des verwaltungsintern behandelten Bauvorhabens:

 

·         liegt gem. § 30 Abs. 3 BauGB innerhalb des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes

„Birken IV - SO Pflege“

·         hält die Festsetzungen ein

·         Erschließung ist gesichert

ð  Keine Einwände

 

Dem Bauvorhaben wurde verwaltungsintern zugestimmt.

 

  • LRA lässt die Werbeanlage trotz Vorhabenbezogenem BPlan zu.

 

Stadtrat Joachim Hörnig fragt nach, ob die Werbeanlage angestrahlt wird. Die Verwaltung geht dem nach und informiert hierzu.