Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 23, Nein: 0

In der öffentlichen Sitzung des Stadtrats am 14.10.2021 hat der Stadtrat einstimmig beschlossen, dass das Musikinstitut möglichst zum Schuljahr 2022/2023 in eine Sing- und Musikschule überführt werden soll und die Verwaltung beauftragt, entsprechende Modalitäten auszuarbeiten.

 

Für den Übergang in eine Sing- und Musikschule sind verschiedene Aspekte zu betrachten:

1.    Bildungsangebot

2.    Pädagogisches Personal

3.    Räumlichkeiten

4.    Verwaltung

5.    Unterrichtsgebühren

6.    Schülerzahlen

7.    Kosten

8.    Ausblick

 

1. Bildungsangebot

Eine Sing- und Musikschule bietet ein musikpädagogisch fundiertes und sinnvoll strukturiertes systematisches Bildungskonzept für Kleinkinder, Vorschulkinder, Kinder im Grundschulalter, für Jugendliche und auch Erwachsene. Das fachliche Angebot beinhaltet aufeinander aufbauende Musikalische Grundbildung, Orientierungsangebote, Instrumental- und Vokalangebote, Ensemblefächer, Ergänzungsfächer und Förderklassen.

In einer Sing- und Musikschule werden Streich-, Zupf-, Holzblas-, Blechblas-, Schlag- und Tasteninstrumente sowie Stimmbildung und Gesang unterrichtet.

Die Dauer eines Musikschuljahrs entspricht dabei dem Schuljahr der allgemeinbildenden Schulen.

 

Mögliche Umsetzung vor Ort:

·         In Marktheidenfeld wird seit Beginn des Unterrichtsjahrs Musikalische Früherziehung (MFE) in den städtischen Kindertagesstätten, also dezentral vor Ort in den einzelnen Kitas, mit großem Erfolg durchgeführt. Hier wurde der erste Schritt hinsichtlich eines systematischen Aufbaus im Elementarbereich gemacht. Daran anschließend könnte ein dezentrales Gruppenunterrichtsangebot in der Grundschule, z. B. Blockflöte und Gitarre, bereits ab dem nächsten Schuljahr aufgebaut werden. 

·         Das Angebot von Gruppenunterricht soll insgesamt systematisch ausgebaut werden.

·         Die Anzahl der Unterrichtswochen soll ab dem nächsten Schuljahr analog des Schuljahrs 39 Wochen statt wie bisher 32 Wochen betragen.

·         Das Unterrichtsangebot soll möglichst erweitert werden und auch den Streichinstrumentenbereich und Gesang/Stimmbildung abdecken. 

·         Die Unterrichtseinheiten werden angepasst und sollen ab dem kommenden Schuljahr in der Regel 45 Minuten betragen.

 

2. Pädagogisches Personal

Eine Sing- und Musikschule hat eine pädagogische Leitung sowie pädagogisches Fachpersonal mit musikpädagogischem Hochschulabschluss in Festanstellung nach TVöD. Zusätzlich gibt es Verwaltungspersonal.

 

Mögliche Umsetzung vor Ort:

Die Verwaltung prüft die fachlichen Voraussetzungen der aktuellen Lehrkräfte des Musikinstituts.

 

3. Räumlichkeiten

Das Gebäude in der Würzburger Str. 12 steht mittelfristig nicht mehr zur Verfügung. Ein eigenes Musikschulgebäude mit Räumlichkeiten für alle Unterrichtsangebote wird zukünftig nicht für notwendig erachtet. Viele Angebote können dezentral und somit aufsuchend stattfinden, wie es aktuell bereits bei der Musikalischen Früherziehung der Fall ist. Notwendig ist aber in jedem Fall eine Adresse der Musikschule mit Ansprechpartnern, idealerweise schallgedämmter Raum für den Schlagzeugunterricht sowie ein weiterer Raum für Klavierunterricht, Ensemble- und Orchesterproben, Klassenvorspiele etc.

 

4. Verwaltung

In der Verwaltungsarbeit werden Synergieeffekte mit der vhs gesehen, auch wenn vhs und Musikschule unterschiedliche Einrichtungen mit verschiedenen Zielgruppen sind. Jedoch kann das Büro für beide Einrichtungen gemeinsam geführt werden. So kann z. B. für die Anmeldung, die Raumbelegung, die Gebührenabrechnung etc. das EDV-Programm der vhs für die Musikschule genutzt werden und die Verwaltung der vhs Ansprechpartner bei Fragen und für allgemeine Verwaltungsaufgaben sein.

Die Einführung der monatlichen Zahlweise für Schülerinnen und Schüler und eine Veränderung im Anmeldemodus soll umgesetzt werden. So könnte beispielsweise bei gewünschter Weiterführung des Unterrichts die Neuanmeldung zum neuen Schuljahr entfallen.

 

5. Unterrichtsgebühren

Der aktuelle Jahresbeitrag am Musikinstitut (umgerechnet auf 45 Min. und 39 Wochen) stellt sich wie folgt dar:

 

Musikalische Früherziehung 45 Min.     164,53 €

Einzelunterricht 45 Min.                          833,63 €

Einzelunterricht 30 Min.                          555,75 €

2er Gruppe 45 Min.                                416,81 €

 

Die durchschnittlichen Jahresgebühren an Musikschulen in Unterfranken sehen wie folgt aus (Stand 01.01.2020):

 

Musikalische Früherziehung 45 Min.           285 €

Einzelunterricht 45 Min.                            1.111 €

Einzelunterricht 30 Min.                               759 €

2er Gruppe 45 Min.                                      604 €

3er Gruppe 45 Min.                                      429 €

 

Sinnvoll ist aus Sicht der Verwaltung eine Anpassung der Gebühren mit dem Neustart als Sing- und Musikschule. Dabei soll insbesondere auf eine sozialverträgliche Gebührenstruktur (Familienermäßigung, Ermäßigung bei Mehrfachbelegung) Wert gelegt werden.

 

Die Verwaltung schlägt eine neue Gebührenstruktur leicht unter den durchschnittlichen Gebühren in Unterfranken vor.

 

Musikalische Früherziehung 45 Min.           280 €

Einzelunterricht 45 Min                             1.080 €

Einzelunterricht 30 Min.                               750 €

2er Gruppe 45 Min.                                      600 €

3er Gruppe 45 Min.                                      420 €

4er Gruppe 45 Min.                                      380 €

5er Gruppe 45 Min.                                      340 €

Ensemblebeitrag (ohne Unterricht)             150 €

 

Folgende Ermäßigungen/Aufschläge sind denkbar:

·         Bei Belegung eines Instrumentalfachs ist ein Ensemblefach gebührenfrei.

·         Familienermäßigung: Für Erwachsene und deren Kinder ohne eigenes Einkommen, die gleichzeitig an der Musikschule gebührenpflichtigen Instrumental- oder Gesangsunterricht erhalten und im gleichen Haushalt leben, wird eine Gebührenermäßigung in Höhe von je 10 % gewährt.

·         Mehrfächerermäßigung: Eine Mehrfachbelegung liegt vor, wenn ein Schüler zwei oder mehr Instrumentalfächer oder Gesang gemäß Schulordnung belegt. Es wird eine Gebührenermäßigung für jedes Fach in Höhe von 10 % gewährt.

·         Erwachsenenzuschlag: Erwachsene Schüler zahlen 10 % zusätzlich.

·         Aus sozialen Gründen kann Schülerinnen und Schüler auf schriftlichen Antrag eine Ermäßigung der Unterrichtsgebühren gewährt werden. Ob und in welcher Höhe die Ermäßigung gewährt wird, liegt im Ermessen der Musikschule. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.

 

Ein Auswärtigenzuschlag soll nicht erhoben werden.

 

6. Entwicklung der Schülerzahlen

2020/2021:

 

Jahres-Wochenstunden

Anzahl Fachbelegungen

Instrumentalunterricht

60

109

MFE

2

8

Ensembleangebote

5

37

Summe

67

154

2021/2022:

 

Jahres-Wochenstunden

Anzahl Fachbelegungen

Instrumentalunterricht

51

94

MFE in Kita

6

51

Entwicklung

 

 

Ensembleangebote

5

37

Summe

62

182

 

7. Kosten

Kalkulation für eine Weiterführung des Musikinstituts wie bisher bei der aktuellen Schülerzahl:

 

                 32 Unterrichtseinheiten                  39 Unterrichteinheiten

 

Einnahmen:

Unterrichtsbeiträge         45.000 €                  55.000 €

Sonstiges                          1.000 €                   1.000 €

Gesamt                           46.000 €                  56.000 €

 

Ausgaben:

Personal                          92.000 €                  109.500 € (Lehrkräfte, Verwaltung)

Sonstiges                          7.000 €                      7.000 €

Gesamt                           99.000 €                  116.500 €

 

Defizit                              53.000 €                     60.500 €

 

Hinzu kommen Kosten für Gebäude- und Grundstücksunterhalt, Heizung, Strom, Reinigung, Mieten, innere Verrechnungen etc. in Höhe von ca. 25.000 €.

 

Die Kosten für den Betrieb einer Sing- und Musikschule lassen sich nur modellhaft berechnen. Bei der aktuellen Schülerzahl von 182 und der Zugrundelegung der Gebühren wie von der Verwaltung vorgeschlagen ergibt die Kalkulation für eine Sing- und Musikschule im Verband der bayerischen Sing- und Musikschulen folgendes Bild:

 

Einnahmen:

Unterrichtsgebühren                               72.000 €

Staatszuschuss                                     26.000 €

Sonstiges                                                  1.000 €

Gesamt                                                   99.000 €

 

Ausgaben:

Personal                                               161.000 €              (Leitung, Lehrkräfte, Verwaltung)

Sonstiges                                                  7.000 €

Gesamt                                                 168.000 €

 

Defizit                                                      69.000 €     

 

Hinzu kommen Kosten für Gebäude- und Grundstücksunterhalt, Heizung, Strom, Reinigung, Mieten, innere Verrechnungen etc. in Höhe von ca. 25.000 €.

 

8. Ausblick

Der Bayerische Sing- und Musikschulverband bietet an, den Übergang zu einer Sing- und Musikschule engmaschig zu begleiten. Mustersatzungen und Mustergebührensatzungen werden bei Bedarf zur Verfügung gestellt. Das jährliche Defizit soll maximal 100.000 € beantragen.

 

Aus dem Gremium wird mehrfach betont, dass sich die Stadt Marktheidenfeld diese freiwillige Leistung im kulturellen Bereich Einiges kosten lasse.

Das herausragende Engagement der Lehrkräfte des bisherigen städtischen Musikinstituts wird ausdrücklich gelobt.

 

Ein Gremiumsmitglied regt an, die Herkunftskommunen der Musikschüler, eventuell im Rahmen eines Projekts der Kommunalen Allianz Raum Marktheidenfeld e. V., schülerbezogen an einem möglichen Defizit zu beteiligen. Erster Bürgermeister Stamm sagt zu, dies entsprechend in einer Allianz-Sitzung vorzubringen.


Beschluss:

 

Das städtische Musikinstitut wird zum Schuljahr 2022/2023 in eine Sing- und Musikschule umgewandelt.

Die Verwaltung wird beauftragt, alle weiteren Schritte vorzubereiten.