Am 15.02.2022 ist
der Antrag der CSU-Fraktion bei der Stadtverwaltung eingegangen. Dieser lautet
wie folgt:
„Sehr geehrter Herr
Bürgermeister,
sehr geehrte Damen
und Herren,
hiermit beantragen
wir, dass die Gebühren für die Standflächen am Grünen Markt für das Jahr 2022
den Marktstandbetreibern nicht in Rechnung gestellt werden.
Zur Begründung:
Der Grüne Markt
hat in den letzten Monaten durch die Zunahme der Händler einen guten Verlauf
genommen. Um die Händler in ihrem Beschluss zu bestärken, die richtige
Entscheidung mit der Teilnahme an diesem Markt in Marktheidenfeld getroffen zu
haben, bitten wir die Standplatzgebühren für das Jahr 2022 nicht zu berechnen.
Es handelt sich
in diesem Fall um Gebühren zwischen 200 und 250 € im Jahr je Händler, die auch
im Zusammenhang mit den Maßnahmen zur Corona-Bekämpfung eine Unterstützung
darstellen sollen.
Wir bitten Sie,
liebe Kolleginnen und Kollegen, um Zustimmung zu diesem Antrag.“
Fraktionsvorsitzender
Wolfgang Hörnig führt unter Bezugnahme auf den Antrag aus, die Stadt verzichte im
Jahr 2022 auf Sondernutzungsgebühren zugunsten des Einzelhandels. Den
Standbetreibern des Grünen Marktes solle eine ähnliche Förderung zugutekommen.
Das Gremium
signalisiert Zustimmung zum Antrag der CSU-Fraktion. Es wird an die
Überarbeitung der Marktsatzung erinnert.
Erster
Bürgermeister Stamm erläutert hierzu, die Überarbeitung sei bereits in Angriff
genommen. In diesem Zusammenhang sei man auch dabei, die Rettungswege auf dem
Marktplatz zu überarbeiten.
Beschluss:
Der Vollzug von § 3
Abs. 2 Nr. 1 der Marktgebührensatzung wird für das Jahr 2022 ausgesetzt.