Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 23, Nein: 0

Am 15.02.2022 ist der Antrag der CSU-Fraktion bei der Stadtverwaltung eingegangen. Dieser lautet wie folgt:

 

„Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

sehr geehrte Damen und Herren,

 

hiermit beantragen wir, dass die Gebühren für die Standflächen am Grünen Markt für das Jahr 2022 den Marktstandbetreibern nicht in Rechnung gestellt werden.

 

Zur Begründung:

Der Grüne Markt hat in den letzten Monaten durch die Zunahme der Händler einen guten Verlauf genommen. Um die Händler in ihrem Beschluss zu bestärken, die richtige Entscheidung mit der Teilnahme an diesem Markt in Marktheidenfeld getroffen zu haben, bitten wir die Standplatzgebühren für das Jahr 2022 nicht zu berechnen.

 

Es handelt sich in diesem Fall um Gebühren zwischen 200 und 250 € im Jahr je Händler, die auch im Zusammenhang mit den Maßnahmen zur Corona-Bekämpfung eine Unterstützung darstellen sollen.

 

Wir bitten Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, um Zustimmung zu diesem Antrag.“

 

Fraktionsvorsitzender Wolfgang Hörnig führt unter Bezugnahme auf den Antrag aus, die Stadt verzichte im Jahr 2022 auf Sondernutzungsgebühren zugunsten des Einzelhandels. Den Standbetreibern des Grünen Marktes solle eine ähnliche Förderung zugutekommen.

 

Das Gremium signalisiert Zustimmung zum Antrag der CSU-Fraktion. Es wird an die Überarbeitung der Marktsatzung erinnert.

Erster Bürgermeister Stamm erläutert hierzu, die Überarbeitung sei bereits in Angriff genommen. In diesem Zusammenhang sei man auch dabei, die Rettungswege auf dem Marktplatz zu überarbeiten.


Beschluss:

 

Der Vollzug von § 3 Abs. 2 Nr. 1 der Marktgebührensatzung wird für das Jahr 2022 ausgesetzt.