Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 21, Nein: 3

Informationen zum Thema Einsatz von digitalen Wasserzählern:

Da die Thematik bereits am 28.10.2021 (Vorstellung der digitalen Wasserzähler durch die Fa. Diehl Metering) und am 13.01.2022 (Behandlung nichtöffentlich im Stadtrat) ausführlich erläutert wurde, werden die Ergebnisse wie folgt zusammengefasst:

 

Vorteile Einsatz digitaler Wasserzähler:

·         Ablese Zähler einmal jährlich im Vorbeifahren (Anforderungen Datenschutz erfüllt => keine Speicherung von Einbauort und personenbezogenen Daten)

·         Zeitersparnis bei Verbrauchsgebührenabrechnung (momentan 6-8 Wochen, künftig 3-4 Tage)

·         Erforderliche Satzungsänderung bereits zum 01.01.21 erfolgt

·         Genauere Messung Wasserverbrauch möglich

·         Garantierte Eichzeitverlängerung der Fa. Diehl von 6 auf 12 Jahre (Fa. Kamstrup und Fa. Sensus je 6 Jahre, bei Fa. Kampstrup gegen Aufpreis möglich)

 

Einsatz Funkmodul

·         Gesamtsendeleistung/Tag beträgt 60 sec < 10mW (Vergleich Mobilfunk Handy 2000 mW)

·         Netzüberwachung im Hinblick auf Wasserverluste möglich

·         Widerspruchsmöglichkeit gegen Funkablese

·         Keine Widerspruchsmöglichkeit gegen Einbau digitaler Zähler

 

Die Verwaltung schlägt den Einbau von digitalen Wasserzählern der Fa. Diehl aus den o. g. Gründen vor. Der Austausch der Zähler erfolgt sukzessive nach Ablauf der Eichzeit.

 

Fraktionsvorsitzender Hermann Menig kündigt für seine Fraktion an, dem Beschlussvorschlag nicht folgen zu wollen. Auf seinen Hinweis, zunächst hätte ein Beschluss über die Anschaffung von digitalen Wasserzählern erfolgen müssen, stellt Geschäftsleitender Beamter Hanakam klar, dass durch die seinerzeitige Änderung der Wassersatzung bereits die Festlegung auf digitale Wasserzähler erfolgt sei. Rechtlich sei demnach kein Fehler passiert.

 

Auf Rückfrage aus dem Gremium, ob die Höhe einer städtischen Bearbeitungsgebühr für die manuelle Ablese der Wasserzähler bereits bezifferbar sei, hält Herr Burk fest, zunächst wolle man auf die Erhebung einer solchen Gebühr verzichten.


Beschluss:

 

Der Freischaltung des Funkmoduls wird mit Hinweis auf die Widerspruchsmöglichkeit zugestimmt.