Zweiter Bürgermeister Christian Menig erläutert, dass es der Wunsch des Sozialausschusses und auch des Sozialbeirates war, die Obdachlosenunterkunft der Stadt Marktheidenfeld in der Bahnhofstraße 14 zu besichtigen. Dies war nun, aufgrund der Tatsache, dass eine Wohnung aktuell leer steht, auch möglich. Er übergibt das Wort an die zuständige Sachbearbeiterin für die Obdachlosen im Rathaus, Nicole Miltenberger, dieser können auch Fragen gestellt werden.

 

Nicole Miltenberger erörtert zuerst örtlich vor dem Anwesen einige Eckdaten zum Objekt: dieses wurde in den 20iger bis 30iger-Jahren gebaut und im Laufe der letzten Jahre in Teilen immer wieder renoviert. 2017 wurde ein Raum im Erdgeschoß zum sogenannten „Asyl“ umgebaut. Auch wurde die Heizung im ganzen Gebäude erneuert und im letzten Jahr das Badezimmer der Wohnung im Obergeschoß renoviert. Die Möglichkeit, sog. Durchreisenden eine Unterkunft zu bieten, besteht seit 2015 nicht mehr. Dies war früher unter dem Rathaus in der Luitpoldstraße und später im Stadtmauergässchen möglich. Mit Abriss des Rathauses bzw. Neubau der Bibliothek gibt es hier keine Option mehr; dies wurde aber auch nicht benötigt.

 

Insgesamt befinden sich im Haus vier Wohneinheiten. Eine Wohnung ist dauerhaft vermietet und steht nicht zur Verfügung. Das „Asyl“ ist ca. 15 m² groß, für eine Person ausgelegt und aufgrund der Größe auch für wenige Tage gut geeignet. Ausgestattet ist dieses mit einem Bett, Küchenzeile, Esstisch und einem kleinen Badezimmer mit Dusche. Die Wohnung im Obergeschoß ist ca. 57 m² groß und besteht aus zwei Schlafzimmern, einem Flur, Küche und Badezimmer. Diese ist im Moment frei und wird im Anschluss besichtigt. Die Wohnung, die belegt ist, erstreckt sich über zwei Stockwerke, im Erdgeschoß ist eine Küchenzeile in einem Aufenthaltsraum, ein Badezimmer und ein Flur, zwei Schlafzimmer befinden sich im Obergeschoß. Die Größe beträgt etwa 56 m².

 

Weiter klärt sie darüber auf, wie es sich mit der Obdachlosigkeit grundsätzlich verhält und was das eigentlich bedeutet. Nur weil bspw. eine Person wohnungslos wird, muss sie deshalb nicht obdachlos werden. Die Selbsthilfe, also auch der Einsatz von eigenem Vermögen, oder ein mögliches „Unterkommen“ bei Verwandten oder Freunden hat immer Vorrang. Dies alles wird, jeweils zugeschnitten auf den Einzelfall, abgefragt. Entsprechend wird natürlich auch auf den Einzelfall reagiert und agiert.

 

Die letzten 10 Jahre waren 49 Personen in Marktheidenfeld von Obdachlosigkeit bedroht oder betroffen. Davon waren 29 alleinstehende Männer, vier alleinstehende Frauen, drei Paare ohne Kinder, ein Paar mit einem Kind, zwei Alleinerziehende/r mit Kind/ern, insgesamt 43 Erwachsene zwischen 18 und 78 Jahre.

 

Unterbringungsprobleme treten vor allem bei älteren Menschen auf oder Menschen mit Handikap. Die Unterkünfte in der Bahnhofstraße sind nur über Treppenstufen zu erreichen. Hier wird notfalls auf die Pension Bavaria ausgewichen, diese hat im vorderen Bereich ein barrierearmes Zimmer, es kostet pro Monat jedoch 800 €. Die Kosten werden dann erstmal von der Stadt übernommen, der Obdachlose beteiligt sich, wenn möglich, an den Kosten.

 

Zudem wurde die Frage gestellt, ob es eine Begrenzung gibt, wie lange jemand dort wohnen dürfe und ob während des Aufenthalts Nachweise seitens der Bewohner erbracht werden müssten, die zeigen, dass sie sich selbst um eine Änderung der Situation bemühen. Frau Miltenberger erläutert, dass es gewisse Grenzen gibt, welche nicht toleriert werden könnten (z.B. Gewalttätigkeit), ansonsten aber niemand auf die Straße gesetzt werde. Des Weiteren sollen die Bewohner möglichst selbstständig z.B. auf Wohnungssuche gehen, Frau Miltenberger überprüft dies stichprobenartig und ist auch bei der Suche behilflich.