Bekanntmachung des verwaltungsintern behandelten Bauvorhabens:

 

·         liegt gem. § 34 BauGB innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile

·         fügt sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein

·         Stellplatzsatzung eingehalten ja                      

·         Erschließung ist gesichert


Keine Einwände.

 

Dem Bauvorhaben wurde verwaltungsintern zugestimmt.

 

Vorgesehen ist der Umbau der Scheune zu einer Wohnung. Die beiden Stellplätze werden auf dem Baugrundstück in und vor der Garage nachgewiesen.